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	<title>DOBSZAYs Ansichten und Einsichten &#187; Datenklau</title>
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	<description>Gedanken und Kommentare zum Zeitgeschehen in der Informationsgesellschaft - Hintergrundinformationen und Kausalzusammenhänge aus einer ganzheitlichen und interdisziplinären Sicht: technisch, gesellschaftlich, ethisch, wirtschaftlich und rechtlich</description>
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		<title>Datenklau ist ein Unding</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 20:32:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LD</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz und Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Datendiebstahl]]></category>
		<category><![CDATA[Datenklau]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Zusammenhang mit der CD, die angeblich Finanzdaten von deutschen Steuers&#252;ndern enthalten soll, ist immer wieder von einem &#8220;Datenklau&#8221; die Rede. Wie schon bei der &#8220;Raubkopie&#8221; ist der Begriff jedoch irref&#252;hrend und gibt den Sachverhalt nicht korrekt wieder, da Daten aufgrund ihrer digitalen Natur und mangels K&#246;rperlichkeit niemals entwendet sondern lediglich kopiert werden. Weil die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img style="float: left; margin-right: 10px;" title="Bankdaten Schweiz 2010" src="http://www.dobszay.ch/images/cd_bankdaten_schweiz.jpg" alt="CD-ROM Bankdaten Schweiz 2010" align="left" />Im Zusammenhang mit der CD, die angeblich Finanzdaten von deutschen Steuers&#252;ndern enthalten soll, ist immer wieder von einem &#8220;Datenklau&#8221; die Rede. Wie schon bei der &#8220;<a title=\"Raubkopie als Unwort des Jahres – Urheberrecht im Wandel\" href="http://www.dobszay.ch/wordpress/wp-content/plugins/wordpress-feed-statistics/feed-statistics.php?url=aHR0cDovL3d3dy5kb2JzemF5LmNoLzIwMDctMDYtMTUvcmF1YmtvcGllLWFscy11bndvcnQtZGVzLWphaHJlcy11cmhlYmVycmVjaHQtaW0td2FuZGVsLw==">Raubkopie</a>&#8221; ist der Begriff jedoch irref&#252;hrend und gibt den Sachverhalt nicht korrekt wieder, da Daten aufgrund ihrer digitalen Natur und mangels K&#246;rperlichkeit niemals entwendet sondern lediglich kopiert werden. Weil die Daten dabei nicht abhanden kommen und verschwinden, sondern weiter unver&#228;ndert an ihrem urspr&#252;nglichen Speicherort verbleiben, ist die unberechtigte Erstellung einer Kopie nur schwer nachvollziehbar und nachweisbar, wenn der illegale Kopiervorgang nicht einwandfrei und l&#252;ckenlos durch die Systeme mitprotokolliert wird. Aber oft nicht einmal dann kann der T&#228;ter eindeutig identifiziert werden.</p>
<p><span id="more-2781"></span>Zu allen Daten, die in einem Unternehmen anfallen, gibt es zugriffsberechtigte Personen. Dies sind sowohl Datenerfasser und -bearbeiter als auch Systemadministratoren, Supporter und f&#252;r den Betrieb und Unterhalt zust&#228;ndige Entwickler. Entsprechend schwierig ist es, die Erstellung einer Kopie zu bemerken und zu beweisen sowie den T&#228;ter zweifelsfrei zu identifizieren, auch wenn der Kreis der Berechtigten limitiert ist. Noch schwieriger ist es, einen erlittenen Schaden und einen Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und einer <a title=\"Der unerlaubte Umgang mit Daten\" href="http://www.dobszay.ch/wordpress/wp-content/plugins/wordpress-feed-statistics/feed-statistics.php?url=aHR0cDovL3d3dy5kb2JzemF5LmNoLzIwMDgtMDktMDEvZGVyLXVuZXJsYXVidGUtdW1nYW5nLW1pdC1kYXRlbi8=">illegalen Handlung</a> im Zusammenhang mit einem Datenzugriff nachzuweisen.</p>
<p>Ein &#8220;Datendiebstahl&#8221; ist und bleibt meist ein Phantom, dessen Gestalt nur schemenhaft erkennbar ist. In diesem Nebel bl&#252;ht das Gesch&#228;ft mit der illegalen Nutzung von pers&#246;nlichen Daten, vor allem da Datenkriminalit&#228;t mittlerweile weitaus lukrativer und risikoarmer ist als Prostitution und Waffen- oder Drogenhandel. Dies stellt f&#252;r die Justiz wohl eine der gr&#246;ssten Herausforderungen in der Informationsgesellschaft dar, denn die Gesetze stammen zum gr&#246;ssten Teil noch aus einer Zeit, als Daten allesamt noch an Papier gebunden waren, und die neuen Gesetze scheinen nicht wirklich zu greifen. Viel kann man diesbez&#252;glich auch nicht erwarten, wenn nicht einmal die Begriffe pr&#228;zis genug sind, um einen Sachverhalt korrekt zu beschreiben.</p>
 <img src="http://www.dobszay.ch/wordpress/wp-content/plugins/wordpress-feed-statistics/feed-statistics.php?view=1&post_id=2781" width="1" height="1" style="display: none;" />]]></content:encoded>
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		<title>Der unerlaubte Umgang mit Daten</title>
		<link>http://www.dobszay.ch/2008-09-01/der-unerlaubte-umgang-mit-daten/</link>
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		<pubDate>Mon, 01 Sep 2008 19:34:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LD</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz und Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[ICT Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Immaterialgüter]]></category>
		<category><![CDATA[Recherchiert und kommentiert]]></category>
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		<category><![CDATA[Identitätsdiebstahl]]></category>
		<category><![CDATA[Raubkopie]]></category>
		<category><![CDATA[Schwarzkopie]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Daten in falsche beziehungsweise nicht autorisierte H&#228;nde geraten, ist immer wieder die Rede von &#8220;Identit&#228;tsdiebstahl&#8220;, &#8220;Raubkopie&#8220;, &#8220;Datenklau&#8221;  und &#8220;Datenverlust&#8221;, obwohl der rechtm&#228;ssige Eigent&#252;mer normalerweise weiterhin im Besitz der Daten ist. Da die Daten meist lediglich kopiert und nicht physisch (zusammen mit dem Datentr&#228;ger) entwendet werden, kommt niemandem eine &#8220;Sache&#8221; abhanden. Die K&#246;rperlichkeit von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft" style="float: left; margin-left: 10px; margin-right: 10px;" src="/images/rechenzentrum_small.jpg" alt="Rechenzentrum" width="160" height="120" />Wenn Daten in falsche beziehungsweise nicht autorisierte H&#228;nde geraten, ist immer wieder die Rede von &#8220;<a href="http://www.dobszay.ch/wordpress/wp-content/plugins/wordpress-feed-statistics/feed-statistics.php?url=aHR0cDovL2RlLndpa2lwZWRpYS5vcmcvd2lraS9JZGVudGl0JUMzJUE0dHNkaWVic3RhaGw=" target=\"_blank\">Identit&#228;tsdiebstahl</a>&#8220;, &#8220;<a href="http://www.dobszay.ch/wordpress/wp-content/plugins/wordpress-feed-statistics/feed-statistics.php?url=aHR0cDovL2RlLndpa2lwZWRpYS5vcmcvd2lraS9SYXVia29waWU=" target=\"_blank\">Raubkopie</a>&#8220;, &#8220;Datenklau&#8221;  und &#8220;Datenverlust&#8221;, obwohl der rechtm&#228;ssige Eigent&#252;mer normalerweise weiterhin im Besitz der Daten ist. Da die Daten meist lediglich kopiert und nicht physisch (zusammen mit dem Datentr&#228;ger) entwendet werden, kommt niemandem eine &#8220;Sache&#8221; abhanden. Die K&#246;rperlichkeit von Daten wird deshalb vielfach immer wieder bestritten, wobei nicht bloss Daten im klassischen Sinne wie Kundeninformationen oder Mitarbeiterdaten (die &#252;blicherweise in Datenbanken gespeichert werden) sondern auch s&#228;mtliche digitalisierten Inhalte wie Texte, Audio- und Video-Daten sowie auch Software als Daten zu betrachten sind. Dies f&#252;hrt regelm&#228;ssig zu heftigen Diskussionen um das Immaterialg&#252;terrecht.</p>
<p>Ein Begriff, der den jeweiligen Sachverhalt f&#252;r unerlaubten Datenbesitz beziehungsweise das unerlaubte Kopieren und Verwenden von Daten eindeutig und korrekt widergibt, fehlt bislang in unserer Sprache, was immer wieder zu Missverst&#228;ndissen und gelegentlich auch zu Fehlurteilen von technisch weniger kundigen Rechtsgelehrten f&#252;hrt. <span id="more-395"></span>Bereits im Sommer letzten Jahres habe ich deshalb daf&#252;r pl&#228;diert, den Begriff <a href="http://www.dobszay.ch/wordpress/wp-content/plugins/wordpress-feed-statistics/feed-statistics.php?url=aHR0cDovL3d3dy5kb2JzemF5LmNoLzIwMDctMDYtMTUvcmF1YmtvcGllLWFscy11bndvcnQtZGVzLWphaHJlcy11cmhlYmVycmVjaHQtaW0td2FuZGVsLw==" target=\"_self\">&#8220;Raubkopie&#8221; als Unwort des Jahres</a> zu erkl&#228;ren. Das w&#228;re zwar ein erster Schritt zur Sensibilisierung der &#214;ffentlichkeit, gen&#252;gt aber bei weitem nicht, um dem Wildwuchs Herr zu werden und die Ordnung der Begriffe wiederherzustellen.</p>
<p>In der Rechtslandschaft herrscht eine Schieflage zwischen Datenschutz und Urheberrecht. W&#228;hrend Besitzer von Schwarzkopien urheberrechtlich gesch&#252;tzter Werke als Verbrecher bezeichnet und systematisch verfolgt werden, obwohl sie sich h&#246;chstens eines leichten Vergehens schuldig gemacht haben, meist ohne damit kommerzielle Interessen zu verfolgen, werden illegale Sammler und Verbreiter von personenbezogenen Daten nur in Ausnahmef&#228;llen belangt und zur Rechenschaft gezogen. Hier wird offensichtlich mit unterschiedlichen Ellen gemessen. Verh&#228;ltnism&#228;ssigkeit und Gleichbehandlung bleiben dabei auf der Strecke. Aber das scheint weder Legislative noch Judikative zu k&#252;mmern.</p>
<p>Besonders stossend ist zudem, dass die Schadenssumme bei Urheberrechtsverletzungen auf der Basis eines hypothetisch entgangenen Gewinns bemessen wird. Es wird mutwillig irrt&#252;mlich davon ausgegangen, dass jede unerlaubt verbreitete Kopie einem nicht get&#228;tigten Kauf gleich zu setzen ist, der get&#228;tigt worden w&#228;re, wenn es die Kopie nicht gegeben h&#228;tte. Einerseits kann dem entgegen gehalten werden, dass ein finanziell schwacher Sch&#252;ler in der Regel nicht einmal in der Lage w&#228;re, alle Musik-Songs und Filme gegen Entgelt zu erstehen, auch wenn er dies gerne t&#228;te &#8211; geschweige denn diese zu kaufen gewillt w&#228;re, m&#252;sste er den vollen Preis daf&#252;r zahlen. Andererseits f&#252;hren wie die Praxis zeigt viele illegale Downloads zu einem sp&#228;teren Kauf eines unterhaltsamen Inhalts, wenn sich dieser als kaufw&#252;rdig erweist.</p>
<p>Bei Datenschutzverletzungen hingegen greifen die aktuellen Gesetze leider meist nicht. Heute k&#246;nnen die wenigsten illegalen Handlungen im Umgang mit Daten  straf- oder zivilrechtlich verfolgt werden. Wirtschaftsspionage, Verletzung des Gesch&#228;fts- beziehungsweise in der Schweiz auch des Bankgeheimnisses und Verletzung der Privatsph&#228;re erfassen das Problem nur sehr unvollst&#228;ndig. Zudem liegt die Beweislast beim Gesch&#228;digten und ein finanzieller Schaden kann in der Regel nicht nachgewiesen werden.</p>
<p>Die nicht autorisierte Sammlung, Verwendung und Weitergabe von und vor allem auch der Handel (d.h.  kommerzielle Weitergabe) mit personenbezogenen Daten m&#252;sste endlich als Straftat ins Strafgesetz aufgenommen und zum Offizialdelikt erkl&#228;rt werden. Zus&#228;tzlich w&#228;re die Einf&#252;hrung der Beweislastumkehr bei Datenschutzverletzungen die wohl einzige praktikable M&#246;glichkeit, einem Gesch&#228;digten zu seinem Recht zu verhelfen. Wenn schon jemand personenbezogene, sch&#252;tzenswerte Daten sammelt, soll er schliesslich die Legalit&#228;t seiner Handlungen auch nachweisen k&#246;nnen. Ist er dazu nicht in der Lage, dann muss zu Recht angezweifelt werden, dass er zu einem sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit den Daten im Stande ist. W&#252;rde allerdings ein Datensammler missbr&#228;uchlich angeklagt, m&#252;sste im Gegenzug fairerweise der Kl&#228;ger f&#252;r die entstandenen Kosten aufkommen.</p>
<p>Doch damit ist der Wirrwarr der Begriffe immer noch nicht gel&#246;st. Vielleicht legt sich mal ein Germanist ins Zeug und kreiert pr&#228;gnante Begriffe f&#252;r &#8220;Raubkopie&#8221;, &#8220;Datenklau&#8221;  und &#8220;Datenverlust&#8221; und &#8220;Identit&#228;tsdiebstahl&#8221;, welche den jeweiligen Sachverhalt eindeutig und korrekt bezeichnen.</p>
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