Weblaw bietet nun auch Escrow-Dienstleistungen für Software an. Kunden können sicherstellen, dass der Source Code der Software, die sie von einem Anbieter einsetzen, einschliessilch der zugehörenden Dokumentation sicher aufbewahrt wird und sie im Notfall Zugriff darauf haben, auch wenn der Hersteller nicht mehr am Markt sein sollte. Dies ist unter anderem für eine Bewertung der operativen Geschäftsrisiken im Hinblick auf Basel II wichtig. Auch für den Software-Entwickler ist die Sicherstellung der Geheimhaltung des Source Codes von grossem Interesse zur Wahrung seines Geschäftsgeheimnisses. Die spezifische, auf die individuellen Bedürfnisse der Parteien zugeschnittene Ausgestaltung der Hinterlegung von Software ist sowohl technisch als auch juristisch anspruchsvoll und bedarf eines umfassenden Wissens in beiderlei Hinsicht. Die Zahl der Software Escrow Agents ist entsprechend immer noch relativ bescheiden gemessen am Marktbedürfnis. Umso erfreulicher ist es, einen weiteren kompetenten Agent am Schweizer Markt zu haben. Danke Weblaw!