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Schäuble plant den Überwachungsstaat

Gleich nach Verkündung des BGH-Urteils kündigte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble an, sich für ein neues Gesetz einzusetzen, das eine rechtliche Grundlage für die Online-Durchsuchung von Computern schaffen soll. Original-Ton auf der Website des Bundesinnenministeriums [1]:

„Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können. Hierdurch können regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung muss eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden.“

Dass Kinderschändern und anderem üblen Gesindel im Internet das Handwerk gelegt werden muss, bestreitet keiner. Was mich allerdings sehr nachdenklich stimmt, ist die angestrebte Art und Weise, die jeglicher Rechtsstaatlichkeit entbehrt. Solche Rechtsvorstellungen wie die von Schäuble kenne ich sonst nur von totalitären Systemen her. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie Herr Schäuble als guter Christdemokrat früher vor dem Fall der Mauer noch wehement gegen die Machenschaften des Polizeistaates in der DDR gewettert hat. Und ausgerechnet dieser Mann verlangt jetzt die Einführung des Überwachungsstaates mit Vorratsdatenspeicherung nach dem Vorbild der Stasi. So rasch und radikal können nur Politiker ihre Meinung ändern. Wo kommen wir hin, wenn jeder Politiker die Gesetze ändern will, wenn ihm etwas nicht in den Kram passt? Solivio Berlusconi darf nicht zum Benchmark werden. Schliesslich hat gerade Italiens Verfassungsgericht die „Lex Berlusconi“, das den früheren Ministerpräsidenten und vielseitig talentierten Politkomiker vor einem Korruptionsprozess rettete, für nichtig erklärt und wieder aufgehoben.