Justizministerin Beate Merk und Innenminister Günther Beckstein sollen nun eine Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung von Computern erarbeiten. Dazu Merk: „Die Bürger haben Anspruch auf Schutz auch in der virtuellen Welt“. Auch der bayrische Ministerpräsident Edmund Stoiber befürwortet die geplante Schnüffelaktion: „Polizei und Staatsanwaltschaft brauchen Zugriffsmöglichkeiten, um Cyber-Kriminalität erfolgreich aufklären und eindämmen zu können. Es ist ganz klar, dass die Strafverfolgungsbehörde mit dem technischen Fortschritt Schritt halten müssen“.
Mehr als die rechtsstaatliche Gesinnung dieser Politker erstaunt mich ihre Naivität. Glauben die wirklich, ein professioneller Cyber-Krimineller liesse sich einfach so einen „Bundestrojaner“ per E-Mail oder sonstwie unterjubeln, ohne sich dagegen wehren zu wissen? Bestenfalls fängt man damit nur ein paar kleine Fische. Den meisten Politikern scheint wirklich jegliches technische Verständnis für die Materie zu fehlen.
Ich bin gespannt, wie sich nun die Datenschützer zur wahrscheinlichen Verfassungsänderung äussern werden.