Mit dem Urteil des Bundespatentgerichtes von Ende Oktober 2006, das jetzt veröffentlicht wurde, darf Microsoft keine rechtlichen Ansprüche an der Techniken des Dateiformates FAT (File Allocation Table) geltend machen. Das Gericht hat das deutsche Patent mit der Nummer 69429378 als Trivialpatent entlarvt. Dieses Urteil zeigt, dass Grösse und Marktmacht noch lange kein hinreichendes Indiz für Innovation ist oder gar Rechte an Technologien daraus abgeleitet werden können. Das stärkt mein Vertrauen in unser Rechtssystem. Der aktuelle Pool an Softwarepatenten bietet noch viel Potential für weitere solche Entlarvungen.