BKA-Präsident für Online-Durchsuchung

Im Interview mit der TAZ erklärte BKA-Präsident Jörg Ziercke, dass die Massnahme einer Online-Durchsuchung „nur bei schwersten Straftaten“ zum Einsatz kommen soll und lediglich dazu diene, „den von den Schwerstkriminellen bereits vollzogenen digitalen Quantensprung aufzuholen„. Die Online-Durchsuchung sei „ein polizeiliches Werkzeug, das im Einzelfall gegen tatverdächtige Schwerstkriminelle zum Einsatz kommen kann – kontrolliert und hochprofessionell“ und unterstehe „einer gleich dreifachen Kontrolle: Ein Richter muss die Massnahme genehmigen, die Staatsanwaltschaft überwacht sie und Datenschutzbeauftragte können sie ebenfalls kontrollieren„.

Unter diesen Rahmenbedingungen sind Online-Durchsuchungen in den meisten Ländern ohnehin schon möglich. Nur in Deutschland ist die Rechtslage ein kleines Bisschen anders. Solange die rechtsstaatlichen Spielregeln (wie bei der Belauschung von Telefongesprächen) eingehalten werden, ist gegen eine entsprechende Gesetzesanpassung nichts einzuwengen. Problematisch würde es allerdings, wenn staatliche Organe einen Freipass ohne richterliche Absegnung für solche Massnahmen bekämen und nach eigenem Gutdünken entscheiden könnten, wie dies einige Kreise im Namen der Effizienz fordern.