Das neue Fernmeldegesetz und das neue Radio- und Fernsehgesetz (FMG & RTVG) traten in der Schweiz am 1. April in Kraft. Absendern von Spam-Mails drohen neu Geld- und Gefängnisstrafen. Wie das Gesetz in die Praxis umgesetzt werden soll, ist allerdings noch sehr fraglich. Schliesslich genügt es nicht, ein Spam-Mail auszudrucken und dem Staatsanwalt zu übergeben, denn das reicht für einen Beweis in einem Strafprozess nicht aus. Der Beweismittelsicherung kommt daher grosse Bedeutung zu. Hier wird sich sicher noch einiges tun. So hoffe ich zumindest. Positiv zu bewerten ist, dass auch die ISPs in die Pflicht genommen werden.