Auch die Süddeutsche Zeitung empört sich über Schäuble & Co.

Auch bei der Süddeutschen Zeitung (einer der renomiertesten Zeitungen Deutschlands) ist man äusserst besorgt um Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble’s Pläne, den Rechtsstaat in einen Präventions- und Sicherheitsstaat umzubauen:

Da kommt mir doch spontan der Film „Minority Report“ (hier findest Du Details dazu) in den Sinn, in dem unbescholtene Bürger aufgrund der Visionen von drei „Pre-Cogs“ – drei in einem Plasma im Koma liegenden Retorten-Mutanten mit präkognitiven, hellseherischen Fähigkeiten – vom Department of Precrime wegen einem angeblich geplanten Mord festgenommen und verurteilt werden, noch bevor sie überhaupt die Möglichkeit haben, diesen zu begehen. Man schreibt das Jahr 2054 und es hat in Washington DC seit Jahren keinen Mord mehr gegeben. Es ist das (fast) perfekte Mittel zur Verbrechensbekämpung bzw. -verhütung. Dabei wird aber verschwiegen, dass sich die Pre-Cogs in ihren Visionen nicht immer ganz einig sind und auch einmal daneben liegen können. Jetzt baut der Schäuble auch so ein Pre-Crime-System. Hanoi, dann lasse mea doch den Schäuble sei Spielzeusch baue! Hoffentlich finde ich mich nicht bald im Film Minority Report wieder.

2 thoughts on “Auch die Süddeutsche Zeitung empört sich über Schäuble & Co.

  1. Du hast Recht, Paul. In „Minority Report“ wird mit den Zukunftstätern humaner umgegangen.

    Das mit der Gefahrenabwehr ist recht problematisch. Die Krux ist die Definition beziehungsweise Wahrnehmung der Gefahr, die in einem solchen Moment sehr spontan-willkürlich-impulsiv ausfallen kann. Das Potenzial von „staatlich“ geschützter bzw. angeordneter Lynch-Justiz ist sehr gross und weder kontrollierbar noch strafbar. Das wäre dann wohl quasi Anarchie im Namen des Staates und zum Schutz seiner Bürger?

  2. Sehr schön, diese Assoziation mit Minority Report hatte ich auch spontan. Da möchte ich doch gern das Tom Cruise-Pendant sehen, wie es sich souverän durch Akten wühlt und die Gefahrenmomente zusammenstellt. Einen Unterschied gibt es aber: Im Fall von Minority Report werden die Gefährder nur verhaftet, Schäuble möchte sie gern auch töten lassen. Gegen das Todesstrafenverbot wird das nicht verstoßen, es ist ja keine Strafe, sondern eine Schutzmaßnahme. Nur gerichtsfest wird die Prognose kaum sein können, denn man weiss ja nie, was noch alles passiert oder eben nicht passiert wäre. So könnten also nicht mehr nur Staaten – abgesehen vom läppischen Verbot eines Angriffskriegs – , sondern auch Einzelne Enemy of State mit der Folge werden, dass sie ebenso umgebracht werden dürfen wie Soldaten „des Feinds“ im Krieg.

    Die Unschuldsvermutung gilt hier im Gefahrenabwehrrecht nicht, wie Herr Schäuble so richtig. Im Zweifel heisst das für die Exekutive frei nach der guten alten Devise Erst Schießen dann Fragen: lieber schnell noch umbringen, sonst bekommt ein Gericht heraus, dass er unschuldig war, oder spricht gar wegen Mangels an folterfrei erlangten Beweisen frei…

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