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Sorgenkind Datenschutz

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und seine Ideen zur Anpassung des Grundgesetzes zwecks Legitimierung staatlich organisierter Schnüffelei dominieren die Presse und etliche Blogs seit Wochen. Hier die neusten Meldungen zum Thema:

Auch in der Schweiz hält der Bundesrat an Lauschangriffen ohne Tatverdacht fest. Immerhin sind die Kriterien für eine solche Überwachung wesentlich höher als die von Schäuble geplanten. Das geplante Prozedere sieht wie folgt aus:

Das Bundesamt für Polizei (fedpol) stellt beim Bundesverwaltungsgericht einen Antrag. Dieses prüft die Rechts- und Ermessensfrage und wenn es diese bejaht, gelangt das Gesuch zum Chef des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD). Wenn dieser das Gesuch bejaht, muss zusätzlich auch noch die Zustimmung des Chefs des Verteidigungsdepartementes (VBS) eingeholt werden. Erst wenn alle vier Instanzen eine Notwendigkeit sehen und ihr Einverständnis geben, wird der Lauschangriff durchgeführt. Zudem wird das Opfer eines Lauschangriffs nachträglich informiert.

Trotzdem hagelt es Kritik von Links und Rechts und auch für den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür sind die neuen Kompetenzen für den Staatsschutz „gefährlich, weil Bürger ausserhalb eines strafrechtlichen Vorwurfs in Privaträumen belauscht werden können„. Mehr Informationen dazu:

Was mich aber aktuell besonders beunruhigt, ist eine Meldung [9] des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein [10], dass seit nunmehr neun Monaten bekannt ist, dass der belgische Bankendienstleister SWIFT [11] gegen europäische Datenschutzvorschriften verstösst, indem er seit sechs Jahren Informationen über alle internationalen Geldtransfers direkt in die USA übermittelt. Ich frage mich, wann dieser Misstand endlich behoben wird und welche rechtlichen oder politischen Konsequenzen das Ganze haben wird.