Mit Digital Rights Management (DRM) Systemenen sollen digitale Inhalte vor unerlaubter Nutzung geschützt bzw. die Nutzung soll nur dazu autorisierten Personen erlaubt werden. Damit sollen die Rechte ihrer Urheber sichergestellt werden. Es soll erreicht werden, dass der Content-Anbieter entscheiden und kontrollieren kann, von wem der Content genutzt wird und ob und wie oft er auf Datenträger und Endgeräte kopiert werden darf. Jeder Anbieter hat sein eigenes System, das mit den anderen nicht kompatibel ist. Je mehr die Kunden bei all diesen Systemen immer stärker von der Medienindustrie kontrolliert werden, desto stärker wächst auch der Widerstand dagegen. Schliesslich gibt es bei Büchern auch kein System zur totalen Nutzungskontrolle. Der Kunde würde ein solches auch nie akzeptieren. Wieso sollte er es dann bei digitalen Inhalten?
Es gibt aber auch weniger restriktive Methoden wie die Kennzeichnung von Angeboten mit einem digitalen Wasserzeichen, um das illegale Verbreiten von Audio- und Video-Dateien über Internet-Tauschbörsen einzudämmen. Mit der Watermarking-Technologie wird nach der Bestellung die Kundennummer des Käufers in die Datei eingefügt und ist somit jederzeit identifizierbar. Die Technologie für das digitale Wasserzeichen stammt vom Fraunhofer-Institut für Integrierte Publikations- und Informationssysteme (IPSI) und wurde als Erstes beim Hörbuch-Downloadportal soforthoeren.de angeboten. Bietet der Kunde ein markiertes Werk bei einer Tauschbörse an, ist er in Zukunft durch das digitale Wasserzeichen erkennbar. Strafverfolgungsbehörden wird auf Anfrage die dem digitalen Wasserzeichen zugeordnete Person bekanntgegeben. Mit digitalen Wasserzeichen kann zwar eine Urheberrechtsverletzung nicht verhindert aber nachgewiesen werden (solange die Daten nicht verändert werden). Wasserzeichen von damit gekennzeichneten Werken können durch die Rekodierung mittels verlustbehafteten Codierverfahren nicht mehr rekonstruierbar zerstört werden. Daher sind sie als Beweismittel für Urheberrechtsverletzungen auch nur beschränkt tauglich.
Philips will jetzt aber mit Hilfe neuer Set-Top-Boxen Videomaterial mit einem eindeutigen Wasserzeichen versehen und so angeblich Schwarzkopien bis zum PayTV-Abonnent verfolgen können. Die Technologie dahinter heisst VTrack. Das Wasserzeichen soll robust sein und sich laut Philips weder entfernen noch manipulieren lassen. Weder Rekompression oder Qualitätsverschlechterungen noch das Abfilmen mit einem Camcorder sollen verhindern können, dass die Quelle ausfindig gemacht werden kann. Da bin ich mal gespannt und warte ungläubig ab.
DRM-System sind aber generell kein tauglicher technischer Ansatz, um urheberrechtlich geschützte Inhalte vor unerlaubter Verwendung zu schützen. Jeder noch so geschützte Content muss irgendwann einmal in nackte Nutzdaten dekodiert werden, um genutzt werden zu können. Proprietäre DRM-Systeme taugen nur etwas, solange das Geheimnis der Decodierung gewahrt wird. Ganz geheim gehalten kann es aber nicht werden, da sonst kein Hersteller dazu Geräte entwickeln und verkaufen kann. Wenn aber kein Gerät auf dem Markt das DRM-System unterstützt, ist es wertlos.
Wie man bei mit AACS geschützten HD-DVDs die Verschlüsselung austrickst und die Schlüssel auf PC-Abspielsoftware ausliest, ohne die genau Arbeitsweise von AACS zu kennen, haben Hacker erst kürzlich gezeigt.
Lustige finde ich ja, dass man gewissen Content fast „hacken“ muss, damit er z.B. auf dem Mediacenter läuft.
Zur Pay-TV Technik:
Ich freu mich schon bis die ersten gehackten Firemwares erscheinen. Solange ich in der Schweiz aktuellen Episoden von Serien wie 24 oder Heroes nicht kaufen kann (die Amis haben die im Free-TV) habe ich kein gewissen mir diese jeweils aus dem Netz zu sagen. Wenn man mein Geld eben nicht will, dann kann man mich […]
Super Artikel!