Online-Zugriff auf Strafregisterdaten für Einbürgerungsbehörden

Sollen Einbürgerungsbehörden Online-Zugriff auf Strafregisterdaten von Einbürgerungskandidaten erhalten? Das Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) ist dafür. Den kantonalen Einbürgerungsbehörden würde dies ihre Arbeit wesentlich erleichtern und es würde das Prüfungsverfahren beschleunigen. Dafür ist eine Änderung der Strafregister-Verordnung nötig.

Ist dies aus datenschutzrechtlicher Sicht rechtens? Ich denke ja. Denn wer das Mitgliedsrecht in einer Gesellschaft erwerben will, soll allfällige Straftaten nicht verheimlichen können. Jemand, der gegen die Normen einer Gesellschaft verstossen und sich strafbar gemacht hat, soll keine Rechte von dieser fordern dürfen. Die Gemeinschaft, die ihn aufnehmen soll, soll die Möglichkeit haben, sich der Loyalität und Gesellschaftstauglichkeit eines Kandidaten zu vergewissern. Und das soll sie möglichst rasch und kostengünstig tun können. Somit wäre hier der Einsatz einer Informatiklösung zur Effizienzsteigerung sehr angebracht. Mit staatlicher Schnüffelei oder Überwachung hat dies nichts zu tun.