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Grundsatzurteil zu Online-Musikvertrieb

Die dänische Band „Dodo and the Dodos“ hat sich das Recht auf Neuverhandlung der Online-Vertriebskonditionen gegen Sony BMG erkämpft [1].

Der Konzern hatte ohne schriftliches Einverständnis der Musiker deren Songs per Download verkauft – und zwar zu den selben Konditionen wie im Tonträgergeschäft. Das bedeutet unter anderem Abzüge für Herstellung, Transport und Transportschäden, wie in der guten alten Zeit der schwarzen Rillenscheiben. Jetzt müssen die Vertriebsdetails neu verhandelt werden. (Quelle: testticker.de [2])

Die Begründung des Urteils ist einleuchtend und fair. Daher könnte es durchaus auch auf internationaler Ebene Schule machen. Dies hätte weitreichende Konsequenzen für das Online-Musikgeschäft.