Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will einen neuen Gesetzes-Entwurf für heimliche Online-Durchsuchungen erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vorlegen. Damit respektiere er, dass die SPD erst die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten will. Zugleich machte Schäuble klar, dass für ihn eine Erweiterung das Gesetzes für zivilrechtliche Zwecke (wie etwa die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) nicht in Frage kommt. Die Angelegenheit ist für Kollege Wolfgang viel zu wichtig, als dass er es durch irgendwelchen zivilrechtlichen Firlefanz gefährden würde. Angesichts der Brisanz des Geschäftes hat es für ihn anscheinend an Dringlichkeit verloren – nicht aber an Wichtigkeit. Oder hat das vielleicht mehr damit zu tun, dass man technisch noch gar nicht für den grossen Online-Lauschangriff gerüstet ist? Jedenfalls darf man den Entscheid über einen solch massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger nicht überstürzen. Ein Marschhalt über die Feiertage tut bestimmt gut und lässt vielleicht auch Zeit und Raum, um über das Ganze nochmals nachzudenken. Schliesslich sollen aufgrund der Gesetzesänderung 50’000 hoch-spezialisierte Fachkräfte (Experten für Chemie, Abhörtechnik und Computer) neu in den Staatsdienst gestellt werden. Das geht sowieso nicht von heute auf morgen.