Day: Dienstag, 3. April 2007

Anti-Spam-Gesetz in der Schweiz in Kraft

Das neue Fernmeldegesetz und das neue Radio- und Fernsehgesetz (FMG & RTVG) traten in der Schweiz am 1. April in Kraft. Absendern von Spam-Mails drohen neu Geld- und Gefängnisstrafen. Wie das Gesetz in die Praxis umgesetzt werden soll, ist allerdings noch sehr fraglich. Schliesslich genügt es nicht, ein Spam-Mail auszudrucken und dem Staatsanwalt zu übergeben, denn das reicht für einen Beweis in einem Strafprozess nicht aus. Der Beweismittelsicherung kommt daher grosse Bedeutung zu. Hier wird sich sicher noch einiges tun. So hoffe ich zumindest. Positiv zu bewerten ist, dass auch die ISPs in die Pflicht genommen werden.

Google und Microsoft überbieten sich für Doubleclick

Google und Microsoft überbieten sich beim Rennen um den Kauf von Doubleclick. Die Marke von 2 Mrd. US-Dollar wurde schon überschritten, wie das Wallstreet Journal berichtet. Anscheinend sollen auch AOL und Yahoo Gebote abgegeben haben. Ob sie beim aktuellen Preis noch mithalten können, ist doch sehr fraglich. Schon bald soll entschieden werden, wer den Zuschlag erhält. Ich bin schon ganz gespannt … 😉

Microsoft verteilt kostenlose Spyware

Das hat mich heute nun wirklich fast vom Hocker gehauen: Microsoft verteilt selbst- und kostenlos sein Internet Connectivity Evaluation Tool, eine Software, welche grundlegende Funktionen des Netzwerks (auch von hinter einem NAT-Router) überprüfen soll. Die Hauptfunktionalität der Software wird allerdings erst in den Lizenzbedingungen beschrieben:

Each time you start the software, if you are connected to the Internet, the software automatically contacts a Microsoft server over the Internet, and transmits information about your computer without separate notice to you. […] By using this software, you consent to the transmission of this information. […] You bear the risk of using it. Microsoft gives no express warranties, guarantees or conditions. […] You can recover from Microsoft and its suppliers only direct damages up to U.S. $5.00.

Damit alles richtig funktioniert, muss der Benutzer natürlich auch gleich das Scheunentor auf seinem Computer öffnen: „This tool requires administrator privileges to run„. Da stellt’s doch gleich jedem Security Officer die Nackenhaare auf! Weil die „Prüf-Software“ als ActiveX-Control im Browser ausgeführt wird, läuft das Ding zum Glück nicht in meinem Firefox – dem Herrn sei Dank. Was soll ich denn bloss mit einer Schadenersatzsumme von $5.00 anfangen?