Day: Mittwoch, 9. Mai 2007

Fingerabruck für Gebraucht-CDs in den USA

Will jemand in den Bundestaaten Utah oder Florida eine gebrauchte CD an einen Händler verkaufen, muss er seinen Daumenabdruck und eine Kopie eines amtlichen Ausweises hinterlassen. Bargeld gibt’s dafür keines, denn der Gegenwert darf ihm nur in Form von Gutscheinen vergütet werden. Dann muss die Scheibe mindestens 90 Tage im Lager (quasi in der Quarantänenstation) darauf warten, dass sie weiterverkauft werden darf – vorausgesetzt, der Gebrauchtwarenhändler hat seine Kaution von USD 10’000 bezahlt. Und das soll jetzt überall in den USA Schule machen.

Als ich heute diese Meldung bei Golem.de las, brachte ich nicht einmal mehr ein Kopfschütteln über meine Schultern. Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten kennt auch der Schwachsinn keine Grenzen! Ist sowas eigentlich ansteckend? Ich werde schon mal vorsorglich die Seuchenbehörden verständigen.