Month: Mai 2007

Schulen vom Netz

Neben Projekten wie „OLPC“ und „Schulen ans Netz“ gibt es nun bereits auch eine Gegenbewegung zur digitalen Aufrüstung. Digitale Abrüstung heisst die neue Devise an einigen Schulen in den USA als Antwort auf die negativen Nebeneffekte des Computer- beziehungsweise Internetzeitalters – „back to the roots“ mit Bleistift, Buch und Schreibheft.

Der Datenaustausch mit USB-Stick, Vorträge mit Powerpoint und Aufsätze mit Word sind für meine Kinder völlig normal. Es gibt aber auch Kinder in Klassen, in denen die Tastaturen und Drucker Staub ansetzen. Tatsächlich fristen Computer noch in manchen Klassenzimmern ein klägliches Dasein, weil viele Lehrer so ein Ding einfach nicht bedienen können und sich vor ihren Schülern nicht blamieren wollen. Denn die wachsen bereits mit Computer und Internet auf und sind ihnen im Umgang damit oft um Welten überlegen. Jedenfalls wird bei uns vorläufig noch kräftig in den Auf- und Ausbau investiert.

Sollte sich ein Trend zur digitalen Abrüstung an den Schulen entwickeln, würde dies bedeuten, dass wir viel Geld in die Schulinformatik falsch investiert hätten. Ob der Informatikeinsatz an den Schulen, den Schülern das Lernen wesentlich erleichtert, wage ich persönlich zwar zu verneinen. Die meisten von ihnen werden aber später in ihrem Berufsalltag nicht um den Computer herumkommen und den Umgang mit den Bitmonstern lernen sie in der Schule auf spielerische Art und Weise wesentlich einfacher als sie dies zehn Jahre später täten. In meiner Schulzeit gehörte der programmierbare elektronische Taschenrechner zum Alltag, den meine Eltern wiederum in ihrer Schulzeit nicht kannten. Besser gelernt haben wir deswegen nicht. Aber es hat mir den Einstieg in die Computerwelt erleichtert.

Fingerabruck für Gebraucht-CDs in den USA

Will jemand in den Bundestaaten Utah oder Florida eine gebrauchte CD an einen Händler verkaufen, muss er seinen Daumenabdruck und eine Kopie eines amtlichen Ausweises hinterlassen. Bargeld gibt’s dafür keines, denn der Gegenwert darf ihm nur in Form von Gutscheinen vergütet werden. Dann muss die Scheibe mindestens 90 Tage im Lager (quasi in der Quarantänenstation) darauf warten, dass sie weiterverkauft werden darf – vorausgesetzt, der Gebrauchtwarenhändler hat seine Kaution von USD 10’000 bezahlt. Und das soll jetzt überall in den USA Schule machen.

Als ich heute diese Meldung bei Golem.de las, brachte ich nicht einmal mehr ein Kopfschütteln über meine Schultern. Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten kennt auch der Schwachsinn keine Grenzen! Ist sowas eigentlich ansteckend? Ich werde schon mal vorsorglich die Seuchenbehörden verständigen.

$10-Notebook für Indien

Indien arbeitet einem Bericht der Times of India zufolge am 10 Dollar Notebook. Damit soll das „On Laptop per Child“ (OLPC) Projekt übertroffen beziehungsweise preislich unterboten werden. Vielleicht lassen die Inder ihren Notebook in Nigeria oder im Kongo produzieren. Um die Übertreibung etwas realistischer erscheinen zu lassen und übetriebene Erwartungen zu nivelieren, wird von einem effektiven Endpreis von $47 gesprochen – schliesslich kostet der $100-Laptop ja auch seine $175. Wie Microsoft dann allerdings noch seine überhöhten Preise rechtfertigen wird, würde ich gerne jetzt schon wissen.

Sollte dies wirklich kein Aprilscherz sein, so könnten wir schon bald den „Waschpulverrechner 2.0“ erleben. Ich vermute allerdings eher einen indischen PR-Gag dahinter, um auf die IT-Kompetenz und Innovationskraft von Indien aufmerksam zu machen. Vielleicht brauchen die Inder aber einfach nur eine gute Begründung, um Forschungsgelder vom Staat locker zu machen. Obelix würde sicher sagen: „Die spinnen, die Inder!“.

Trivialpatent gescheitert

Der Anspruch auf eine Patent setzt das gleichzeitige Vorhandensein von vier Merkmalen voraus:

  • Technische Regel
  • Neuheit
  • Erfindungshöhe
  • Gewerbliche Anwendbarkeit

Besonders in der Informations- und Kommunikationstechnologie herrscht seit einiger Zeit eine Patentinflation. Bei einem sehr grossen Teil dieser Patente dürfte es sich jedoch um Trivialpatente handeln (siehe z.B. FAT als Trivial-Patent von Microsoft), weil vor allem bei Software die Neuheit und Erfindungshöhe teils unüberwindbare Hürden darstellen.

Im Fall KSR gegen Teleflex hat nun das US Supreme Court entschieden, dass die simple Kombination existierender Technologien (in diesem Fall Sensoren und Pedale zu einem „elektronisch einstellbaren Gaspedal“) in der Regel nicht ausreichend innovativ ist, um auf das Resultat ein Patent beanspruchen zu können, weil dieses offensichtlich sei. Eine Kombination bekannter Elemente sei dann wohl offensichtlich, wenn nicht mehr dabei herauskommt als vorhersagbare Ergebnisse – so die Urteilsbegründung. So dürfte dieses Urteil besonders für die Rechtsprechung im Zusammenhang mit Software-Patenten wegweisend sein und zur Rechtssicherheit beitragen.