Day: Donnerstag, 21. Juni 2007

Google kontrolliert seine Werbekunden

Mit der Einführung der Abrechnung für Werbung nach dem Modell „Pay-per-Action“ (PPA) übernimmt nun Google die volle Kontrolle über seine Werbekunden. Zwar hat das Modell auf den ersten Blick für den seriösen Werber den Vorteil, dass er nur für die Schaltung seiner Werbung bezahlt, wenn diese zu einem Abschluss bzw. Online-Kauf führt (-> Conversion), d.h. wenn der Werbevermittler die Werbung beim richtigen Zielpublikum platziert hat. Der Werber muss höhere Auflagen des Werbemaklers erfüllen, um in den Genuss dieser Abrechnungart zu kommen (bei Google sind es mindestens 500 „Conversions“ in 30 Tagen). PPA schreckt unseriöse Werber und Werbemakler ab, durch Vortäuschung falscher Tatsachen Surfer dazu zu bewegen, auf einen Link/Button zu klicken. Denn wenn diese keine Geschäfte auf der Website tätigen, auf der sie landen, gibt’s auch keine Kohle. Das hat auch für den Konsumenten Vorteile, da er weniger irrelevante Werbung (Werbemüll) vorgesetzt bekommt. Dabei gewinnen alle. Eigentlich eine tolle Sache – so scheint es.

Schaut man sich das Ganze aber aus einer anderen Perspektive an, wird der wahre Beweggrund von Google deutlich. Mit diese Abrechnungsart macht Google kaum mehr Umsatz, gewinnt aber noch mehr Informationen über seine Werbekunden und den Erfolg ihrer Werbekampagnen. Aus diesen Daten sind Rückschlüsse auf den Gesamtumsatz eines Anbieters möglich. Ein Einbruch der Conversion Rate kann auch als vorlaufender Indikator für einen sinkenden Aktienkurs eines Unternehmens gedeutet werden. Google will kaum einfach nur seinen Wissensdurst stillen. Es liegt nahe, dass auch aus diesen neuen statistischen Daten Profit geschlagen wird – sei es zum Eigenbedarf oder durch den Verkauf an ausgewählte Kunden, die selbstverständlich in den USA beheimatet sind. Ein Fall von Wirtschaftsspionage? Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Aber Wissen ist Macht.

Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch auf Internet-Nutzungsdaten (Teil 2)

Weil die Musik- und Filmwirtschaft die „Kopien-, Marken- und Produktpiraterie als eine ernste Bedrohung für die nationalen Volkswirtschaften“ betrachtet, will sie in Deutschland aus dem Urheberrechtsgesetz einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber den Internetprovidern zur Verfolgung der Urheberrechtsverletzer ableiten – und dies ganz ohne einen Nachweis einer Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr.

Mit der Hürde des Richtervorbehalts im Gesetzesentwurf sollte erreicht werden, dass wirklich nur Verletzung der Rechte an „geistigem Eigentum“ im gewerblichen Ausmass als Straftat verfolgt werden. Eine Wegfall dieser Bedingung würde jegliche private Nutzung kriminalisieren und gemäss Patrick von Braunmühl von Bundesverband der Verbraucherzentralen nicht mehr nur auf die Bekämpfung von gewerblicher Marken- und Produktpiraterie zielen. Dies ginge gemäss Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft weit über die Vorgaben der EU-Richtlinien hinaus.

Golem befürchtet, dass die Rechteinhaber ihre Forderungen im Bundesrat durchsetzen und dies eine abschreckende Wirkung auf die Nutzung von Tauschbörsen und Newsgroups haben wird. Zu gross wäre die Gefahr eines unabsehbaren Prozess- und Kostenrisikos, der man sich selbst bei falscher Verdächtigung aussetzt.

Teil 1: Vorratsdatenspeicherung für Zivilprozesse – Social Networking 2.0