Day: Mittwoch, 28. November 2007

Richter hält Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig

Der Greifswalder Verfassungsrichter Helmut Wolf hält das neue Gesetz für nicht konform mit dem Grundgesetz. „Ich bin davon überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist“, sagte Wolf in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Die Sammel-Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält Wolf deshalb für „sehr aussichtsreich“.

Das lässt mich hoffen, dass der Datensammelwut Steuergelder verschwendender, paranoider Kontroll-Freaks im Staatsdienst endlich Einhalt geboten wird. Auch Schäuble & Co. haben die Grundgesetze des Rechtsstaates zu respektieren! Wo kämen wir hin, wenn jeder Politiker Putin und Bush spielen will und nicht daran gehindert wird?

Software-Aktivierung verletzt Patent von Z4 Technologies

Die Firma Z4 Technologies entwickelt DRM-Lösungen für digitale Inhalte (insbesondere Software) zum Schutz der Immaterialgüterrechte ihrer Urheber. Sie (bzw. der Z4-Inhaber David Colvin) hält dazu zwei Patente, die beschreiben, wie eine Software erst durch die Eingabe eines Authorisierungscodes freigeschaltet werden muss, bevor sie benutzt werden kann. So sollen Produktpiraterie und Lizenzgebührenvermeidung verhindert werden.

Microsoft setzt diese Methode zur Software-Aktivierung in Windows XP und Office 2003 ein wie auch Autodesk für CAD-Programme. Z4 Technologies hatte 2004 wegen Patentverletzung geklagt und bekam im April 2006 von Microsoft 115 Millionen Dollar zugesprochen und 18 Millionen Dollar von Autodesk. Ein US-Berufungsgericht in Texas bestätigte nun das Urteil der Vorinstanz. So müssen beide Schadensersatz und Gerichtskosten von insgesamt über 160 Millionen US-Dollar bezahlen, wobei das Gericht im Berufungsverfahren für Microsoft mit 25 Millionen für mutwillige Patentverletzung noch eins draufsetzte.

Microsoft und Autodesk sind lange nicht die einzigen, die Software-Aktivierung mittels Eingabe eines Schlüssels einsetzen. Tausende andere Firmen tun es ihnen gleich. Diese Art der Lizenzfreischaltung ist mittlerweile zum „de facto“-Standard geworden. Müssen wir jetzt mit einer Welle von Patentklagen seitens Z4 Technologies rechnen?

No Software Patents