Schlag gegen Vorratsdatenspeicherung

JustiziaDer Eilantrag beim deutschen Bundesverfassungsgericht für eine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung war teilweise erfolgreich. Die Richter schränkten zwar nicht die Speicherung selbst, aber deren Verwendung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache deutlich ein. Gleichzeitig fordern sie bis zum 1. September 2008 Rechenschaft von der Bundesregierung über die Auswirkungen der Einschränkung.
[Quelle: golem.de]

Ein Zugriff auf die Daten ist den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten und nur dann erlaubt, wenn „die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre“. Eine Verwendung der Daten für die „Terrorabwehr“ oder die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ist damit ausgeschlossen.

Der Beschluss ist ein erster Teilerfolg gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung, die alle Deutschen unter Generalverdacht stellt. Über die Verfassungsmässigkeit der eigentlichen Datenspeicherung wird erst in der Hauptverhandlung frühestens gegen Ende Jahr entschieden.

3 thoughts on “Schlag gegen Vorratsdatenspeicherung

  1. Gott sei Dank gibt es in Deutschland in Form der „Aktion Vorratsdatenspeicherung“ eine parteiübergreifende Opposition gegen die Vorratsdatenspeicherung. Ansonsten sind aber auch die Liberalen sehr massiv zu diesem Thema unterwegs. Wäre wirklich fatal, wenn wir in solchen Dingen auf die pseudo-liberalen Grünen und Linken angewiesen wären. Zu diesem Thema siehe auch: http://www.pro-fdp.de/2008/03/die-pseudo-liberalitaet-der-gruenen/

  2. Zwischen den Zeilen habe ich das auch so interpretiert. Eigentlich ist das ganze Theater nur peinlich. Besonders peinlich finde ich, dass die Opposition gegen den Überwachungswahn praktisch nur aus Linken und Grünen besteht. Pikant daran ist, dass nun ausgerechnet die Grünen zum Beschützer des Rechtsstaates werden, welche sich zu einem grossen Teil aus ehemaligen Pflastersteinwerfenden Demonstranten zusammensetzen. Wie sich die Zeiten doch ändern können …

  3. Kurzer Anmerkungen von nördlich der Alpen *g*: Zwischen den Zeilen betont das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil schon sehr deutlich, warum es einstweilen nur die Nutzung eingeschränkt hat. Die eigentliche Datenspeicherung geht den Richtern wohl auch zu weit – das aber in einem Eilbeschluss festzustellen, wäre schon ein richtiger Affront nicht nur gegen Berlin sondern auch die EU gewesen. Vielleicht spekuliert man in Karlsruhe ja auch, dass die entsprechende EU-Richtlinie aufgrund der anhängigen Klage von Irland rechtzeitig gekippt wird. 🙂

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