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Recht in virtuellen Welten

Bilanzierung und Besteuerung von virtuellen Gewinnen, Rechte an geistigen Eigentümern, Markenrechtsschutz, Haftungsansprüche und Geldwäscherei in virtuellen Welten, wie sie simulierte Ökonomien und Online-Spielwelten darstellen, waren letzte Woche die Themen [1] an der „Virtual Law Conference [2]“ in New York.

Sind Rechtsverletzungen in virtuellen Welten virtuell oder real und damit auch strafbar? Wie ist virtuelles Anlagevermögen abzuschreiben und in der Bilanz auszuweisen? Entsteht aus einem Rechtsgeschäft in einer virtuellen Welt eine reale Obligation? Inwieweit können Betreiber von virtuellen Welten haftbar gemacht werden? Welchen gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegen ihre Nutzungsbedingungen?

Im Beitrag „Welches Recht gilt in Second Life? [3]“ hatte ich bereits im letzten Dezember die Problematik der rechtlichen Grundlagen und Wirtschaftsregulierung als Voraussetzung für das längerfristige Überleben sozialer Netzwerke in der virtuellen Welten anhand Seconf Life skizziert. Die Diskussion wird nun nicht mehr nur von Ethikern und Philosophen sondern zunehmend auch in juristischen Kreisen geführt und damit hoffentlich professionalisiert vorangetrieben.