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Wenn Überwacher zappen

ÜberwachungDer Schwedische Reichstag hat am Mittwochabend die Initiative von Ministerpräsident Fredrik Reinfeldt mit 143 gegen 138 Abgeordnetenstimmen (mit nur einer Stimmenthaltung) relativ knapp angenommen [1]. Schweden erhält mit dem neuen Abhörgesetz sein Pendant zum umstrittenen britisch-amerikanischen Echelon-System. Die staatlichen Behörden bekommen ein allumfassendes Abhörrecht ohne Nachweis konkreter Verdachtsmomente und mit der Befugnis, den kompletten elektronischen Datenverkehr (Telefon, SMS, Fax, Email, Internet-Verkehr) zwischen Schweden und dem Ausland zu überwachen. So wird aber zum Beispiel auch der gesamte Verkehr mit jeder schwedischen Domain belauscht, die auf einem ausländischen Server gehostet wird. Das neue Gesetz stellt einen tiefen Eingriff in die Bürgerrechte ohne ausreichende Schutz- und Kontrollmöglichkeiten dar.

Der Internet-Spezialist Oscar Schwartz [2] meinte dazu: „Man serviert hier jedem künftigen Regime ein System, mit dem man ein ganzes Volk per Knopfdruck so leicht kontrollieren kann, als knipse man den Fernseher an.“ Datenschützer und Menschenrechtsorganisationen sind empört und auch Telekommunikationskonzerne und Internetprovider sind verärgert. Sogar der Google-Datenschutzexperte Peter Fleischer äusserte seine Kritik dazu. Aber auch die Proteste von Hunderten von Demonstranten vor dem Parlament gegen die Überwachungspläne verhallten leider wirkungslos im Raum.

Da kann und darf die Schweiz natürlich nicht zurückstehen. Bundesrat Samuel Schmid legt heute der Rechtskommission des Nationalrats die „Reform des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit“ (BWIS II) zum „Ausbau des Staatsschutzes“ vor, wie der Tages-Anzeiger berichtet [3]. Ermittler sollen künftig Telefone abhören sowie E-Mails und Postverkehr abfangen können, wenn eine „konkrete Gefahr für die innere oder äussere Sicherheit“ besteht. Eine „konkrete Gefahr“ soll ihnen zudem auch erlauben, via Internet in fremde Computersysteme einzudringen und dort Trojaner zwecks Online-Durchsuchung und -Überwachung zu platzieren. Besonders brisant ist der BWIS-Artikel 17: „Das Bundesamt kann im Einzelfall Personendaten an Sicherheitsorgane von Staaten weitergeben, mit denen die Schweiz diplomatische Beziehungen pflegt.“ Offensichtlich haben die Amis oder Herr Schäuble bereits ihre Begehrlichkeiten angemeldet. Oder ist das ein Punkt einer „Hidden Agenda“ des Abkommens von Schengen? Zu hoffen lässt, dass die BWIS-Revision in der aktuellen Form im Parlament auf heftigen Widerstand von Links und Rechts stösst und angeblich höchst gefährdet ist.

Der staatliche Sicherheits- und Überwachungswahn scheint sich langsam aber sicher zu einer Pandemie auszuwachsen. Es wird Zeit, ein Gegenmittel zu entwickeln! Sonst werden die bislang utopischen Szenarien in Science Fiction Filmen ganz plötzlich Realität. Da sitzt ein Überwacher im Staatsdienst in seinem Belausch-Cockpit und zappt sich durch die privaten Sende-Kanäle der Bürger, die gar nicht ahnen, dass sie überwacht werden. Jene, die es „geschnallt“ haben, entziehen sich mit allen Mitteln der staatlichen Überwachung, indem sie ein neues Kommunikationsverhalten entwickeln und sich alternativer Kommunikationsarten bedienen. Herzlich willkommen in der neuen Weltordnung!