Die Rechtskommission des Nationalrates hat den Gesetzesentwurf zur „Reform des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit“ (BWIS) abgelehnt und an den Bundesrat zurückgewiesen. Endlich haben es SP und SVP einmal geschafft, sich gemeinsam (wenn auch mit etwas unterschiedlicher Motivation) gegen einen unverhältnismässigen Eingriff in die Grundrechte mit unklaren Rahmenbedingungen zur Wehr zu setzen. Es bleibt weiterhin zu hoffen, dass sich die Eidgenossen durch die hochgebauschte Terrorgefahr nicht so leicht über den Tisch ziehen lassen wie die Deutschen oder die Schweden.