Sicher im Internet unterwegs

Rechtsgeschäfte über das Internet

Online-Shopping

In Web-Shops online einzukaufen ist eine komfortable Sache. Man spart Zeit und Reisekosten und hat schnelle Vergleichsmöglichkeiten. „Klick-klick und browse, alles mit der Maus.“ Die Gefahren lauern hier bei unseriösen Anbietern:

  • Zur Zahlung eingesetzte Kreditkartendaten können missbraucht werden.
  • Anbieter mit finanziellen Problemen finanzieren sich gerne über Vorauskasse und liefern die bestellte Ware zu spät oder gar nicht.
  • Die Privatsphäre wird ausgespäht und nicht alle Anbieter nehmen es mit dem Datenschutz so genau.
  • Manch ein Anbieter überflutet seine Kunden mit unerwünschter Werbung, sobald er deren Email-Adresse hat.
  • Mit gefälschten Webseiten (Typosquatting) oder eingeschleustem Programmcode (Cross Site Scripting) werden Kundendaten geklaut (Phishing) und anschliessend missbraucht oder zum Kauf angeboten.
  • Mit angeblich kostenlosen Angeboten wird der Kunde zum Vertragsabschluss verleitet und wundert sich dann, wenn ein paar Tage später (nach Verstreichung der Frist für das Widerrufsrecht) eine unerwartete Rechnung ins Haus flattert. Es lohnt sich immer, auch das „Kleingedruckte“ in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu lesen!

Bei Geschäftsbeziehungen zu Firmen sollten nur Angaben gemacht werden, die für die Abwicklung des betreffenden Online-Geschäfts wirklich nötig sind. So sind etwa das Geburtsdatum, finanzielle Verhältnisse und persönliche Interessen völlig überflüssig, werden aber immer wieder abgefragt (wie z.B. auch bei der Registrierung bei Gratis-Anbietern), weil es für Kundenstatistiken und die Werbung interessant ist. Konsumenten sollten den Passus in Verträgen streichen, der eine Weitergabe von Daten an unbeteiligte Dritte erlaubt, sofern dies möglich ist. Zur Verifikation der Volljährigkeit und damit Vertragsfähigkeit wird oftmals die Angabe des Geburtsdatums verlangt. Hier kann ruhig ein frei erfundenes Datum angegeben werden. Der Onlinekauf kommt trotzdem rechtswirksam zu Stande.

Der Kunde hat beim Abschluss von Online-Verträgen wie zum Beispiel beim Kaufvertrag immer ein Rücktrittsrecht von (je nach Land) mindestens 7 Tagen. Manche Anbieter verlängern diese Frist sogar bis zu 14 Tagen. Nach Schweizer Recht beginnt diese Frist beim Erhalt der Ware. Nach Deutschem Recht läuft diese First ab Erhalt der Ware aber frühestens erst, wenn der Kunde ausdrücklich über sein Widerrufsrecht informiert wurde (was unter Umständen auch erst Monate später erfolgen kann).

Online-Bezahlung

Die Zahlungsabwicklung ist ein weiterer, wenn nicht gar der heikelste Punkt bei Online-Transaktionen. Online-Bezahlsysteme (PayPal, Firstgate click&buy, easypay, klick2pay und wie sie alle heissen) haben sich aus diversen Gründen (auf die ich hier nicht näher eingehen möchte) nicht durchgesetzt. Deshalb ist die Bezahlung per Rechnung oder Kreditkarte immer noch die häufigste Zahlungsart. Bei deren Verwendung sollte stets darauf geachtet werden, dass die Kreditkartendaten immer nur über eine verschlüsselte Verbindung (HTTPS) übermittelt werden. Dies ist daran zu erkennen, dass die Adresse mit „https://“ beginnt und in der Statuszeile des Browserfensters ein Schloss-Symbol angezeigt wird. Wird bei der Bezahlung nach dem PIN-Code (Geheimnummern) für die Kreditkarte gefragt, handelt es sich dabei mit Garantie um einen Betrugsversuch. In diesem Fall sofort den Bezahlvorgang abbrechen, den Browser schliessen und die Bank benachrichtigen! Bei Vorauszahlung ist immer grosse Vorsicht geboten! Ist man sich der Seriosität des Anbieters nicht sicher, kann man auch zuerst einen kleinen Testkauf tätigen, bevor man sich auf teure Experimente einlässt.

Bei Paypal kommt es schon mal gerne zu Komplikationen. Besteht der Verdacht auf Geldwäsche oder sonstige Unregelmässigkeiten, kann es schon mal vorkommen, dass Accounts gesperrt und Guthaben auf dem Konto eingefroren werden. Paypal tätigt in solch einem Fall nicht gross Abklärungen, sondern greift direkt zur Sperre, meist ohne die Betroffenen darüber zu informieren. Das ist ärgerlich und deshalb ist Paypal sicher nicht unbedingt die erste Wahl bei elektronischen Online-Bezahlsystemen.

Online-Banking

Die Zugangsinformationen zum Bankkonto (Benutzername und Passwort/PIN-Code) sind in jedem Fall geheim zu halten. Ein Bank fragt einen Kunden niemals nach diesen Daten – weder per Email noch per Telefon. Nur Betrüger mit gefälschtem Absender bitten per E-Mail um die persönlichen Zugangsdaten. Jede Bank veröffentlicht Sicherheitshinweise zu elektronischen Bankgeschäften auf der eigenen Webseite. Es lohnt sich, diese zu lesen. Und nicht in jedem Fall kann eine Bank die Risiken im Online-Banking einfach auf den Kunden überwälzen, wie ein Urteil des Amtsgerichts Wiesloch zeigt.

Abo-Falle durch Täuschung mit Gratis-Angeboten

Viele Anbieter locken auf ihren Websites mit angeblichen „Gratis-Angeboten“, die sich bei näherer Betrachtung als arglistige Täuschung herausstellen und als Abo-Falle entpuppen. Sollte man trotz aller Vorsicht unbeabsichtigt einen solchen Vertrag „abschliessen“, muss dieser unmittelbar nach Feststellung des Irrtums (z.B. wenn die erste Rechnung ins Haus flattert) schriftlich (am besten per Einschreiben, d.h. gegen Empfangsschein) widerrufen werden. Auf keinen Fall darf eine ungerechtfertigte Rechnung bezahlt werden! Denn das würde heissen, dass man die Rechnung und damit den Vertrag akzeptiert, wodurch dieser rechtskräftig würde. Eine spätere Anfechtung des unrechtmässigen, mit List erwirkten Vertrags vor Gericht wird dadurch äusserst schwierig. Auf keinen Fall sollte man sich durch Mahnungen oder Betreibungsandrohungen einschüchtern lassen. Vor allem wenn es sich um grössere Geldbeträge handelt, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der den Fall individuell begutachtet und bei den zu ergreifenden rechtlichen Schritten behilflich ist.

Softwarekauf und -freischaltung

Allfällige AGB und Nutzungslizenz-Vereinbarungen, die nach dem Kauf von Software für die Freischaltung akzeptiert werden müssen, können getrost „akzeptiert“ werden, da sie (zumindest nach Schweizer Recht) keinerlei Rechtsgültigkeit besitzen. Das gilt insbesondere auch für Microsofts EULA (End User License Agreement = Endbenutzer-Lizenzvertrag), das jeweils für die Installation von Microsoft-Software mit einem Klick auf „ich akzeptiere“ bestätigt werden muss, ansonsten die Installation nicht möglich ist. Es gelten jeweils nur jene Konditionen, die beiden Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt waren oder bekannt sein mussten, denn nur so kann der Vertrag durch gegenseitige, übereinstimmende Willensäusserung überhaupt zustande gekommen sein. Verträge, die durch Täuschung erwirkt wurden oder eine Übervorteilung darstellen, sind nichtig oder zumindest teilnichtig.

Wenn Software für die Nutzung zuerst über eine (Online-) Registrierung beim Hersteller freigeschaltet werden muss, stellt dies einen Sachmangel an der Ware dar, wenn der Freischaltungs-/Registrierungszwang dem Käufer vor dem Kauf nicht mitgeteilt wurde und dies auch nicht aus der Beschreibung auf der Verpackung oder im Prospekt hervorgeht. Ebenso verhält es sich, wenn der Käufer bei der Registrierung zur Preisgabe von (persönlichen) Informationen (meist zu Statistik- und Werbezwecken) genötigt wird, für die keine Notwendigkeit besteht und ohne die er die gekaufte Software nicht nutzen kann. In diesem Fall greift die Pflicht des Verkäufers zur Sachgewährleistung (in CH: OR 197). Der Käufer hat den Mangel nach der Feststellung beim Verkäufer sofort zur Anzeige zu bringen (in CH: OR 201), andernfalls der Mangel als genehmigt gilt. Dabei hat der Käufer grundsätzlich wahlweise das Recht auf Wandlung, Kaufpreisminderung oder gleichwertigen Ersatz. Da bei Software ein Ersatz in der Regel nicht möglich ist, bleibt nur die Möglichkeit der Wandlung (Rückgabe der Ware und Rückerstattung des Kaufpreises) oder Minderung (Gewährung eines Preisnachlasses). Allerdings ist es in der Praxis äusserst schwierig, solche Rechte durchzusetzen.

4 thoughts on “Sicher im Internet unterwegs

  1. Sensible Informationen wie Kreditkarten-/Kontodaten sollten niemals auf dem PC gespeichert werden. Nur hat man manche Risiken einfach nicht vollends unter Kontrolle – zum Beispiel den Einkauf in Online-Shops. Wenn diese keine vernüftige Verschlüsselung verwenden, dann sind die Kreditkartendaten des Käufers ein gefundenes Fressen

  2. @Bernd: Einen Mac zu nutzen, mag vor manchen Schädlingen schützen, da Apples Plattform auf Grund der geringeren Verbreitung für Angreifer weniger attraktiv ist. Entsprechend weniger Malware wird für den Mac entwickelt. Es wäre schön, wenn man damit bereits auf der sicheren Seite wäre. Leider ist dem nicht ganz so. Man kann aber auch ein Windows-System ebenso sicher betreiben, wenn man sich ein ein paar Grundregeln hält und weiss, was man tut.

  3. Bezugnahme:
    Juli 2008 im Kontext (Abschnitt 3)

    […] Levente Dobszay hat einen tollen Beitrag – wir können fast sagen, eine kleine Anleitung – verfasst, wie wir uns im Internet verhalten sollten, um auf der sicheren Seite zu sein. Dieser informative Artikel ist nicht nur für Anfänger. […]

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