Der Eilantrag beim deutschen Bundesverfassungsgericht für eine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung war teilweise erfolgreich. Die Richter schränkten zwar nicht die Speicherung selbst, aber deren Verwendung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache deutlich ein. Gleichzeitig fordern sie bis zum 1. September 2008 Rechenschaft von der Bundesregierung über die Auswirkungen der Einschränkung.
[Quelle: golem.de]
Ein Zugriff auf die Daten ist den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten und nur dann erlaubt, wenn „die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre“. Eine Verwendung der Daten für die „Terrorabwehr“ oder die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ist damit ausgeschlossen.
Der Beschluss ist ein erster Teilerfolg gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung, die alle Deutschen unter Generalverdacht stellt. Über die Verfassungsmässigkeit der eigentlichen Datenspeicherung wird erst in der Hauptverhandlung frühestens gegen Ende Jahr entschieden.