Das Stimmvolk hat entschieden und mit einem äusserst knappen Mehr von 50.1 Prozent beziehungsweise einer Differenz von lediglich 5504 Stimmen die Einführung der biometrischen Zwangs-Fichierung aller Passinhaber im zentralen Informationssystem Aussweisschriften (ISA) beschlossen. Als Demokrat nehme ich das Resultat zur Kenntnis, wenn auch nur zähneknirschend, denn es kam nur dank Manipulation und Fehlinformationen durch Bundesrat und Medien zu Stande. Vielleicht sollte jemand einmal untersuchen, woher das Geld für die PR-Agentur Furrer.Hugi & Partner AG kam, welche die Abstimmungskampagne für das Befürworter-Komitee “Ja zur Reisefreiheit!” führte. Diese Runde geht an die Kontroll- und Überwachungs-Freaks. Aber wir haben weiterhin ein wachsames Auge auf Euch!
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat in ihrer Rede anlässlich der Bundesrats-Medienkonferenz zur Abstimmung betont und versprochen, dass die biometrischen Daten in der zentralen Datenbank ausschliesslich für die Ausstellung des Reisepasses verwendet werden. Bezüglich der Identitätskarte versprach sie die Sicherstellung der Wahlfreiheit, sollte jemals eine elektronische ID eingeführt werden:
„Ob es je eine Schweizer ID mit elektronisch gespeicherten Daten geben wird, ist offen. Sollte diese Frage zu einem späteren Zeitpunkt einmal aktuell werden, wird sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass eine Wahlmöglichkeit zwischen einer biometrischen und einer herkömmlichen ID bestehen bleibt.“
Frau Bundesrätin, wir werden auf Ihr Versprechen zurückkommen und Sie beim Wort nehmen! Ich glaube, wir werden schon bald Gelegenheit dazu haben.
Die Begehrlichkeiten sind gross, die Pass-Daten der zentralen Datenbank zum Beispiel zu Fahndungszwecken (insbesondere zur Rasterfahndung) zu verwenden oder mit dem zentralen Personenstandsregister INFOSTAR zu verknüpfen (nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen, ehemaligen Firmenverzeichnis der Internetagentur Mediatex auf www.infostar.ch). INFOSTAR bildet schliesslich die Grundlage für die Ausstellung von Identitätskarten und Reisepässen und ist daher de facto (wenn auch nicht „physisch“) bereits mit dem zentralen Informationssystem Aussweisschriften (ISA) verknüpft. Gemäss Bundesgesetz über Ausweise für Schweizer Staatsangehörige können alle ausstellenden Behörden sowie die Bundesstellen, die für die Führung des automatisierten Fahndungssystems (Ripol) und des automatisierten Strafregisters (Vostra) sowie für Nachforschungen nach vermissten Personen zuständig sind, heute schon online auf die Personendaten von INFOSTAR zugreifen.
Eine Verknüpfung der verschiedenen Datenbanken der öffentlichen Verwaltungen kann leicht über den eidgenössischen Personenidentifikator (EPID) als gemeinsamer Nenner für alle eidgenössichen Register beziehungsweise die neue AHV-Nummer (auch neue Versichertennummer oder wie in den USA Sozialversicherungsnummer genannt) erfolgen. Siehe dazu auch:
- INFOSTAR – Schweizerischer Verband für Zivilstandswesen
- Zivilstandsverordnung vom 28. April 2004 (ZStV) betr. Zentrale Datenbank Infostar
- Weisung Nr. 10.08.10.03 des EAZW vom 1. Oktober 2008 betreffend Betrieb des Beurkundungssystems Infostar (Führung des Personenstandsregisters)
- SR 431.02 Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister
Datenbanken können leicht kopiert und miteinander verknüpft werden. Kein Gesetz der Welt kann hier Missbrauch verhindern. Solche Gesetze ermöglichen höchstens die Ahndung, sofern jemandem eine illegale Handlung nachgewiesen kann. Datenverbrecher hinterlassen jedoch nur in den seltensten Fällen gerichtsverwertbare Spuren. Der beste Datenschutz ist und bleibt daher die konsquente Datenvermeidung.
Dem letzten Satz kann ich nur beipflichten. Nun vielleicht gibt’s doch noch Hoffnung bzgl. der zentralen Speicherung ( http://bazonline.ch/schweiz/standard/PassGegner-kaempfen-gegen-Volksentscheid-an/story/31133037 )