Wenn Juristen die Rechtslage im Zusammenhang mit technischen Themen beurteilen müssen, sind sie mit ihrem Latein nur allzu rasch am Ende. Das alleine ist noch kein aussergewöhnliches Problem und liesse sich leicht durch den Beizug eines sach- und rechtskundigen Ingenieurs lösen. Wenn allerdings solche Rechtsgelehrte in der Richterrolle in Unkenntnis oder Verkennung der Technologie Recht sprechen, wird es allerdings höchst problematisch, denn sie Entscheiden oftmals über Schicksale von Personen und Unternehmen. Immer wieder führt technisches Nicht- und Halbwissen, vor allem wenn es zu allem auch noch (bewusst oder unbewusst) juristisch falsch interpretiert wird, zu Urteilen, bei denen ich manchmal nicht so recht weiss, ob ich lachen oder weinen soll. Auf jeden Fall möchte dann am liebsten in die Tischkante beissen.
Zum Glück gilt das nicht ganz für alle Juristen. Es gibt immer wieder Ausnahmen, die manchmal selbst mich erstaunen. Alexander Koch, seines Zeichens selber Doktor der Rechtswissenschaften und Freund der Informationstechnologie, hat unter daufaq.de Zitate aus Gerichtsurteilen und juristischer Fachliteratur zusammengetragen. Hier sind zwei meiner liebsten Brocken:
F: Woraus bestehen Daten auf einer Festplatte?
A: Elektronische Daten … bestehen – unabhängig davon, ob sie sich lediglich im Arbeitsspeicher befinden oder auf einem Datenträger wie Diskette/Festplatte o.ä. gespeichert sind – aus elektrischer Spannung und unterfallen daher nicht dem sachenrechtlichen Sachbegriff.
F: Worum handelt es sich bei dem so genannten World Wide Web (WWW)?
A: Bei diesem handelt es sich um ein auf dem Internet fußendes Programm, in dem sich Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen mit Informationen, Werbung usw. in optischen und akustischen Darstellungen präsentieren können.
Ich hoffe, dass immer mehr Juristen den Zugang zu technischen Themen finden. Dann fällt meine Zahnarztrechnung tiefer aus und die Tischplatten leben länger.
Eine Enttäuschung ist eigentlich etwas sehr Positives, weil sie uns von den Fesseln der Täuschung befreit. Enttäuschung kann man daher auch als eine Variante der Erleuchtung betrachten. Trotzdem messen die meisten Zeitgenossen dem Begriff eine negative Bedeutung bei. Vor allem Führungspersonen wollen nicht enttäuscht werden, denn dann müssten sie zugeben, dass sie sich bisher getäuscht hätten. Dies käme einem Fehlereingeständnis gleich. Und welcher Manager möchte schon zugeben, Fehler gemacht zu haben? Ein richtiger Führer macht einfach keine Fehler. Das könnte ihm als Führungsschwäche ausgelegt werden. Deshalb geben Machtmenschen ihren Untergebenen zu einem Auftrag gerne auch gleich den Ratschlag mit: „Bitte enttäuschen Sie mich nicht!“. Im Klartext heisst das: „Bitte zwingen Sie mich nicht, zugeben zu müssen, dass ich einen Fehler in meiner Einschätzung gemacht habe!“.

Wenn Automobil-Hersteller ihre eigenen Führerscheinprüfungen anbieten würden, die genau auf die Bedienung ihrer eigenen Fahrzeuge abgestimmt wären, würde die Welt nur den Kopf schütteln. In der Software-Welt ist das anders. Der „europäische Leistungsausweis“ (ECDL) und der schweizerische „Informatik Anwender SIZ“ bekommen Gesellschaft durch den „
Heute habe ich mich krum gelacht ob einer
Die britsche Times ist auf einen