Recht

Musik-Piraterie und Datenschutz

Im Kampf gegen den illegalen Austausch von Musik- und Videodateien über das Internet wird der Datenschutz immer wieder verletzt. Ein Unrecht wird durch ein weiteres, noch schwerer wiegendes nicht wettgemacht. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hat deshalb der Schweizer Firma Logistep, die im Auftrag der Musikindustrie Nachforschungen zu Urheberrechtsverletzungen in P2P-Netzen betreibt, die Bearbeitung von Personendaten untersagt. Die heimliche Beschaffung von IP-Adressen der Computer in Peer-to-Peer Netzwerken, über die Inhalte (vermutlich) illegal zum Download angeboten werden, um allfällige Urheberrechtsverletzungen aufzudecken, ist illegal.

Gemäss Art. 4 Abs. 1 DSG dürfen Personendaten nur rechtmässig beschafft werden. Die Ermittlung der verdächtigten Personen für ein zivilrechtliches Verfahren ist erst möglich, wenn ein strafrechtlich relevantes Verhalten erwiesen ist – im Rahmen eines Strafverfahrens und mit einer richterlichen Anordnung versteht sich. Solange ist die Bearbeitung von Personendaten zu unterlassen. Der Datenschützer Thür pocht auf die Einhaltung des Datenschutzes beziehungsweise des Fernmeldegeheimnisses. Herzlichen Dank Herr Thür für Ihre gute Arbeit!

Microsofts Beitrag zur totalen Überwachung als Patentantrag

Die britsche Times ist auf einen Patentantrag von Microsoft aufmerksam geworden, der ein „Big Brother“-System beschreibt, mit dem Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz überwacht werden können: „A unique monitoring system and method is provided that involves monitoring user activity in order to facilitate managing and optimizing the utilization of various system resources“. Dies beschränkt sich nicht auf den Computer. Auch physiologische Daten sollen dazu erfasst werden. Bisher kannte man solche Systeme erst in der Raumfahrt und für Piloten sowie für Leute bei gefährlichen Sondereinsätzen – zum Schutz des eigenen Lebens und dem von Mitmenschen. Man will damit „Probleme“ besser identifizieren können, um dem Mitarbeiter bei Bedarf raschmöglichst Hilfe bieten zu können. Die physiosoligischen Daten wie Puls, Körpertemperatur, Atemfrequenz, Blutdruck, Mimik oder Bewegungen sollen Auskunft über den aktuellen Zustand des Mitarbeiters liefern. Diese Daten sollen über längere Zeit gesammelt und zu exakten Leistungs-Profilen verarbeitet werden. Alles im Namen der Optimierung und Effizienzsteigerung.

Bin ich einmal angespannt und müde, wird der Sekräterin automatisch mitgeteilt, ob sie mir einen Kaffee oder Orangensaft bringen soll. Welch herrliches Macho-Leben! Continue reading

US-Geheimdienst NSA nutzt Daten von US-Telcos

National Security Agency (NSA) LogoEin Datenschutz-Skandal jagt den anderen! Die New York Times hat weitere Einzelheiten des umstrittenen Lauschprogramms der US-Regierung und der National Security Agency (NSA) enthüllt, womit die Zusammenarbeit zwischen US-Geheimdiensten und Telefongesellschaften nicht mehr nur die Hirngespinnste von Verschwörungstheoretikern sind. Dass das vor zwei Jahren ans Licht der Öffentlichkeit gebrachte NSA-Lauschprogramm im „Krieg gegen den Terror“ nur die Spitze eines Eisbergs war, ist seit längerem bekannt. Nun soll mit der Neufassung des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) im Namen der Terrorprävention das längst veraltete Lauschsystem Echelon modernisiert und um Anzapf- und Abhörmöglichkeiten für das Internet und Glasfasernetz ausgebaut werden. Allen Schnüffelhelfern soll Straffreiheit zugesichert werden. Dabei handelt es sich wahrscheinlich nur noch um eine nachträgliche Legitimation von längst getätigten Investitionen und mittlerweile alltäglichen Abhörpraktiken.

Widerstand in Österreich gegen Überwachungsstaat

SOS-Überwachung

Auch in Österreich wächst die Opposition gegen das neulich beschlossene Sicherheitspolizeigesetz (SPG). Drei Informatik-Professoren und eine Richterin haben gemeinsam mit den Grünen eine „Initiative für den Schutz vor dem Überwachungsstaat“ gestartet. Durch den Nationalratsabgeordneten Peter Pilz soll die Petition dem Nationalrat überreicht werden. Die Online-Petition kann man hier mitunterzeichnen (ein bisschen nach unten scrollen!).

Mehr dazu bei heise online: „Österreich: Petition gegen den Überwachungsstaat gestartet

studiVZ bessert AGB nach – Google startet Web-Visitenkarte

StudiVZNur kurz nach Bekanntgabe der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Schwerpunkt auf der Verwendung der Nutzerdaten für neue Werbeformen zur Erschliessung neuer Geldquellen lag, bessert die Social-Networking-Plattform studiVZ nach. „Das Feedback und die Kritik der Nutzer an der Werbung per SMS und Instant Messenger war so stark, dass wir diese Passage aus den AGB entfernen werden“, erklärte StudiVZ-Sprecher Hensen gegenüber heise online, nachdem es zur geplanten Schnüffelwerbung nur so Protest hagelte und Datenschützer zum Austritt aufriefen. Das Unternehmen will nun auch nicht mehr Daten der Mitglieder an Dritte verkaufen. Die persönlichen Daten sollen nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht werden. Vorher sollten sie lediglich nicht mehr über das Portal abrufbar seien. Wenn ein Mitglied den neuen AGB nicht bis Ende März nächsten Jahres zustimmt, wird sein Account von StudiVZ gelöscht.

Der Fall der Studentenplattform zeigt, dass soziale Netzwerke im Web künftig sorgfältiger mit dem Datenschutz umgehen müssen. Wer seine Mitgleider verärgert und ihre Daten missbraucht, wird von ihnen aussortiert. Auch im Web spielt das Gesetz der natürlichen Selektion.

GoogleDas scheint aber bislang noch nicht ganz zu Google durchgedrungen zu sein. Der Suchriese hat klammheimlich seine neue Online-Visitenkarten-Funktion Google Profile aufgeschaltet, welche ein Benutzer nicht einmal abschalten kann. Alle Google-Dienste sollen künftig mit der Web-Visitenkarte verknüpft werden. Google-Maps, der RSS-Reader und der soziale Bookmark-Dienst Shared Stuff sind bereits angeschlossen. Wie gewöhnlich, hält man bei Google nicht viel von Datenschutz und Privatsphäre. Wenn ich folgende Aussage von Google dazu lese, stellen sich mir gleich die Nackenhaare auf: „Anyone can see your Google Profile. When you post publicly, your nickname (and not your full name) is shown to people viewing your content. If you put your full name in the „Nickname“ field, pages on which your profile appears may be returned as results by Google.“ Das muss ich wohl kaum näher kommentieren.

23andMeEs wird wohl nicht lange dauern, bis man auch sein Genom in der DNA-Datenbank von Google’s Partner 23andMe mit der Visitenkarte verknüpfen kann. Und ich bin mir ganz sicher, dass sich genügend Idioten finden werden, die dies ohne nachzudenken tun werden. Spätestens dann wird man sich fragen müssen, ob die Diskussion um Online-Überwachung und Vorratsdatenspeicherung nicht plötzlich überholt und obsolet ist.

Schäuble macht Marschhalt

Wolfgang SchäubleBundesinnenminister Wolfgang Schäuble will einen neuen Gesetzes-Entwurf für heimliche Online-Durchsuchungen erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vorlegen. Damit respektiere er, dass die SPD erst die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten will. Zugleich machte Schäuble klar, dass für ihn eine Erweiterung das Gesetzes für zivilrechtliche Zwecke (wie etwa die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) nicht in Frage kommt. Die Angelegenheit ist für Kollege Wolfgang viel zu wichtig, als dass er es durch irgendwelchen zivilrechtlichen Firlefanz gefährden würde. Angesichts der Brisanz des Geschäftes hat es für ihn anscheinend an Dringlichkeit verloren – nicht aber an Wichtigkeit. Oder hat das vielleicht mehr damit zu tun, dass man technisch noch gar nicht für den grossen Online-Lauschangriff gerüstet ist? Jedenfalls darf man den Entscheid über einen solch massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger nicht überstürzen. Ein Marschhalt über die Feiertage tut bestimmt gut und lässt vielleicht auch Zeit und Raum, um über das Ganze nochmals nachzudenken. Schliesslich sollen aufgrund der Gesetzesänderung 50’000 hoch-spezialisierte Fachkräfte (Experten für Chemie, Abhörtechnik und Computer) neu in den Staatsdienst gestellt werden. Das geht sowieso nicht von heute auf morgen.

Neue AGB von studiVZ machen Bahn frei für neue Werbung

Social-Networking-Plattform studiVZDie Social-Networking-Plattform studiVZ passt ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Im Gegensatz zu Xing werden die neuen Bedingungen den Mitgliedern per E-Mail rechtzeitig verschickt und nicht einfach über die Hintertür eingeführt. Eine FAQ zu den Neuregelungen ist dazu bereits für jedermann online einsehbar. Bis zum 9. Januar 2008 müssen die studiVZ-Mitglieder den neuen AGB und Datenschutzregelungen zustimmen, um auch danach studiVZ wie bisher nutzen zu können. Ohne diese Zustimmung haben sie nach diesem Termin keinen Zugang mehr zu ihrem persönlichen Profil und ihren Nachrichten, werden aber beim Login auf studiVZ automatisch um ihre Zustimmung gebeten. studiVZ hat anscheinend aus den Fehlern in der Vergangenheit gelernt und sich im Gegensatz zu anderen Plattformen als lernfähig erwiesen.

Mit der „Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten“ in den neuen Nutzungsbedingungen soll die Vermarktung neuer Werbeformen ermöglicht werden, um die Werbung auch auf anderen Wegen als über die Plattform selbst (E-Mail, Instant-Messenger, SMS, etc.) an die Studis zu bringen. Das soll die Werbemöglichkeiten erweitern und die Attraktivität für Werbetreibende steigern. Wer damit nicht einverstanden ist, kann die Nutzung dieser Daten für Werbezwecke über ein klassisches Opt-Out-Verfahren in seinen Datenschutzeinstellungen deaktivieren. Ob allerdings Punkt 3.3 der neuen AGB, der den Teilnehmern nicht mehr das Recht eingeräumt, die Daten bei studiVZ löschen zu lassen, rechtskonform ist, wage ich zu bezweifeln. Trotzdem ist die Einführung der neuen Nutzungsbedingungen wesentlich sauberer, transparenter und somit fairer als auf vielen anderen Plattformen. Jeder kann selber entscheiden, ob er diese akzeptieren will (sofern er versteht, welche Konsequenzen das für ihn hat).

Zu kurz gedacht: Schäuble und seine Kritiker

Der treffende Kommentar bei heise online zu Peter Monnerjahn’s hervorragendem Artikel „Zu kurz gedacht: Schäuble und seine Kritiker“ bei Telepolis:

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ist nicht der einzige, der machtpolitisches Kapital aus immer neuen Bedrohungsszenarien schlägt: volksparteiübergreifend gibt es einen Konsens darüber, dass die „neuen terroristischen Bedrohungen“ immer neuer Ermittlungsmöglichkeiten für die Behörden bedürfen. Eine meist halbherzige Oppostion und ebenso meist hasenfüßige Medien finden nicht den Mut, den Bluff aufzudecken und den Kaiser samt seiner neuen Kleider zu entblößen, schreibt Telepolis in einem Kommentar zur aktuellen Sicherheits- und Terrorbekämfungsdebate.

Lange bevor der Sicherheits- und Überwachungswahn tatsächlich erste Opfer gefunden hat, sind große Teile der veröffentlichten Meinung bereits Gefangene des geschickt verschleiernden schäubleschen Argumentationsrahmens geworden. Wie aus diesem Rahmen ausgebrochen und die Diskussion wieder auf eine von demokratischen Prinzipien geleitete Bahn gelenkt werden kann, beschreibt der Artikel auf Telepolis.

Das muss man einfach gelesen haben!

Welches Recht gilt in Second Life?

Second Life LogoSecond Life ist eine virtuelle Welt, in der sich Menschen aus der ganzen Welt und somit aus unterschiedlichen Kulturen und Rechtssystemen treffen. Dabei treiben sie ihr (Un-/)Wesen unter einer völlig anderen Identität in Form eines Avatars. Auf die speziellen sozialen Eigenheiten dieser virtuellen Welt im Cyberspace will ich aber gar nicht näher eingehen. Dazu wurde bereits eine ganze Menge geschrieben. Mich interessieren zur Zeit mehr die finanztechnischen und rechtlichen Aspekte. Wie jede Welt, welche der Evolutionsstufe des direkten Tauschhandels entwachsen ist, hat auch Second Life eine Währung – den Linden Dollar (LD – das Kürzel der Währung ist gleich wie meine Initialen 🙂 ). Warum alle Spiel-Währungen praktisch immer Dollar heissen müssen (seltener auch Taler, Pfund, Krone oder Schilling), ist mir bis heute ein Rätsel. Das Besondere am LD ist, dass er in reales Geld konvertierbar ist und so eine ökonomische Brücke zur realen Welt (d.h. zum First Life) existiert.

Continue reading

Referendum gegen das neue Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG)

No Swiss DMCAFlorian Boesch aus Basel möchte gerne das Referendum gegen das neue Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) zustande bringen. Stein des Anstosses sind die Gesetzes-Erweiterungen in Art. 39a „Schutz technischer Massnahmen“. Darin geht es um das Verbot der Umgehung von Kopierschutmassnahmen, d.h. die gesetzliche Verankerung des Digital Restriction Management (DRM) und den Schutz desselbigen.

Boesch braucht 50’000 Unterschriften bis zum 24. Januar 2008, um innerhalb der Frist von 100 Tagen nach Veröffentlichung des verabschiedeten Gesetzes eine Volksabstimmung zu erzwingen. Um dies zu bewerkstelligen, hat er die Website „No Swiss DMCA“ ins Leben gerufen. Auch wenn es ihm gelingt, die benötigten Unterschriften innert Frist zu sammeln, erachte ich es für fraglich, ob er das Stimmvolk für ein so komplexes technisch-juristisches Thema mobilisieren und zur Ablehnung des neuen URG bewegen kann. Obschon, begrüssen würde ich es schon, wenn ihm dies gelänge. Zumindest konnte er bereits Netz-Prominenz wie Wer sich gegen das neue URG wehren und Florian unterstützen möchte, lädt sich den Unterschriftenbogen runter und geht auf Unterschriften-Sammeltour bei Verwandten, Freunden, Kollegen und Bekannten.

Richter hält Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig

Der Greifswalder Verfassungsrichter Helmut Wolf hält das neue Gesetz für nicht konform mit dem Grundgesetz. „Ich bin davon überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist“, sagte Wolf in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Die Sammel-Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält Wolf deshalb für „sehr aussichtsreich“.

Das lässt mich hoffen, dass der Datensammelwut Steuergelder verschwendender, paranoider Kontroll-Freaks im Staatsdienst endlich Einhalt geboten wird. Auch Schäuble & Co. haben die Grundgesetze des Rechtsstaates zu respektieren! Wo kämen wir hin, wenn jeder Politiker Putin und Bush spielen will und nicht daran gehindert wird?