Bundesverfassungsgericht

Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

JustitiaDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden und heute die Vorratsdatenspeicherung mit äusserst klaren Worten für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Die Massenspeicherung von Telekommunikationsdaten ohne Grund, d.h. ohne einen dringenden Verdacht oder einen konkreten Hinweis auf eine Straftat, ist unverhältnismässig und unvereinbar mit dem Telekommunikationsgeheimnis. Zudem ist die Sicherheit der Daten nicht gewährleistet und deren Verwendung nicht klar definiert.

Damit haben die deutschen Verfassungsrichter den Rechtsstaat ein Stück weit wiederhergestellt. Das ist gut so und es war auch dringend nötig, der Datensammelwut überwachungswütiger „Staatsschützer“ Einhalt zu gebieten. Ein Staat der private Unternehmen dafür rügt, die Privatsphäre der Bürger zu verletzen, weil sie deren Gewohnheiten bespitzeln, von ihnen persönliche Profile für die Werbewirtschaft erstellen und sie mit Diensten wie Google Street-View in der Öffentlichkeit blossstellen, darf nicht selber zur Datenkrake werden. Das Urteil aus Karlsruhe entspricht vollumfänglich meinen Erwartungen und wurde in der Presse und in breiten Teilen der Bevölkerung mit Genugtuung und Erleichterung aufgenommen. Es wird (hoffentlich) auch für andere Staaten in Europa Signalwirkung haben.

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Schlag gegen Vorratsdatenspeicherung

JustiziaDer Eilantrag beim deutschen Bundesverfassungsgericht für eine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung war teilweise erfolgreich. Die Richter schränkten zwar nicht die Speicherung selbst, aber deren Verwendung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache deutlich ein. Gleichzeitig fordern sie bis zum 1. September 2008 Rechenschaft von der Bundesregierung über die Auswirkungen der Einschränkung.
[Quelle: golem.de]

Ein Zugriff auf die Daten ist den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten und nur dann erlaubt, wenn „die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre“. Eine Verwendung der Daten für die „Terrorabwehr“ oder die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ist damit ausgeschlossen.

Der Beschluss ist ein erster Teilerfolg gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung, die alle Deutschen unter Generalverdacht stellt. Über die Verfassungsmässigkeit der eigentlichen Datenspeicherung wird erst in der Hauptverhandlung frühestens gegen Ende Jahr entschieden.

Geschäftsmodell von Google & Co. ist bedroht

Ein gewaltiger Sturm zieht aufAls Suchmaschine liegt es in der Natur von Google, Daten von Websites zu sammeln und auszuwerten. Mindestens so interessant für die Anbieter von Diensten und Inhalten sind aber auch die Daten der Nutzer. Neben Google speichern auch die Konkurrenten wie Yahoo! oder Microsoft und die Internet-Grössen Amazon, Ebay, Apple und Skype die persönlichen Daten und das Nutzungsverhalten der Besucher ihrer Portale, Kommunikationsdienste und Suchmaschinen, um sie gezielt mit Werbeanzeigen „bedienen“ zu können. „Behavioral Targeting“ nennen es die einen, „Stalking“ nennen es andere.

Die Rechtsprechung in Deutschland übernimmt in jüngster Zeit eine führende Rolle in Sachen Datenschutz innerhalb der EU. Nach den Grundrechten auf „informationelle Selbstbestimmung“ und eine „digitale Privatsphäre“ könnten durch ein Verbot, die IP-Adresse von Benutzern zu speichern, die führenden Web-Grössen schon bald vom Thron gestürzt und die Informatinonsgesellschaft ganz ordentlich aufgemischt werden. Die ersten Gerichtsurteile dazu sind schon ergangen.

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