Fernmeldegeheimnis

Musik-Piraterie und Datenschutz

Im Kampf gegen den illegalen Austausch von Musik- und Videodateien über das Internet wird der Datenschutz immer wieder verletzt. Ein Unrecht wird durch ein weiteres, noch schwerer wiegendes nicht wettgemacht. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hat deshalb der Schweizer Firma Logistep, die im Auftrag der Musikindustrie Nachforschungen zu Urheberrechtsverletzungen in P2P-Netzen betreibt, die Bearbeitung von Personendaten untersagt. Die heimliche Beschaffung von IP-Adressen der Computer in Peer-to-Peer Netzwerken, über die Inhalte (vermutlich) illegal zum Download angeboten werden, um allfällige Urheberrechtsverletzungen aufzudecken, ist illegal.

Gemäss Art. 4 Abs. 1 DSG dürfen Personendaten nur rechtmässig beschafft werden. Die Ermittlung der verdächtigten Personen für ein zivilrechtliches Verfahren ist erst möglich, wenn ein strafrechtlich relevantes Verhalten erwiesen ist – im Rahmen eines Strafverfahrens und mit einer richterlichen Anordnung versteht sich. Solange ist die Bearbeitung von Personendaten zu unterlassen. Der Datenschützer Thür pocht auf die Einhaltung des Datenschutzes beziehungsweise des Fernmeldegeheimnisses. Herzlichen Dank Herr Thür für Ihre gute Arbeit!