Gesetzesentwurf

Datenschutzniveau in Deutschland steigt

Etwas erstaunt aber dennoch erfreut habe ich zur Kenntnis genommen, dass das Deutsche Bundeskabinett heute den umstrittenen Gesetzesentwurf verabschiedet hat, wonach Kunden in die Weitergabe von Personendaten für Werbung von Drittfirmen einwilligen müssen. Es soll demnach grundsätzlich das Opt-in-Prinzip für die Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte für Werbung, Markt- und Meinungsforschung gesetzlich verankert werden. Ausgenommen davon bleiben die Eigenwerbung, die Spendenwerbung insbesondere für gemeinnützige und kirchliche Organisation und auch die Werbung im reinen Geschäftsbereich (Business to Business – B2B). Auch die „Beipackwerbung“ – der Mitversand von Werbeunterlagen von Drittanbietern – soll erlaubt sein.

Besonders begrüssenswert erachte ich auch die neue Informationspflicht bei Datenschutzpannen. Zudem sollen marktbeherrschende Unternehmen den Abschluss eines Vertrages nicht mehr von der Bekanntgabe personenbezogener Daten und der Einwilligung der Betroffenen in die Nutzung zu Werbezwecken abhängig machen dürfen. Verstösse gegen das Datenschutzrecht sollen in Zukunft mit bis zu 300.000 Euro Bussgeld bestraft werden können. Dies verdeutlicht, dass Datenschutzrechtsverletzungen künftig nicht mehr als Kavaliersdelikte behandelt werden. Sogar der selbst so datensammelwütige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sprach von einem „kriminellen Unrecht“. Vielleicht will er ja bloss weitere Datenschutzskandale in der Privatwirtschaft vermeiden, um seine eigenen Überwachungspläne besser durchboxen zu können. Ob ihm das allerdings gelingt, wenn er die Bürger insgesamt für den Umgang mit ihren Daten sensibilisieren will?