Month: März 2010

Das Paradoxon der künstlichen Intelligenz

Künstliche Intelligenz (KI), so liest man allenthalben, soll dank Computer möglich sein. Immer wieder werden Erfindungen als künstliche Intelligenz oder als solche beinhaltend angepriesen. Oft sind es jedoch lediglich Roboter, die sich nach den Regeln von immer ausgeklügelteren, aber dennoch stets klar definierten Programmen „verhalten“. Stellt man die Existenz künstlicher Intelligenz in Frage oder gar in Abrede, gerät man schon mal unter Beschuss und muss sich als ungebildeter Affe beschimpfen lassen. Besonders mit Forschern und Entwicklern aus KI-Labors, die es immer noch gibt, zu sprechen, wenn man die Existenz künstlicher Intelligenz verneint, ist ein gefährliches Unterfangen.

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Medienrevolution dank Internet

RevolutionVon Medienvielfalt kann bei den Mainstream-Medien keine Rede sein. Das Geschäft mit den Nachrichten gehört einem kleinen Oligopol von Nachrichtenagenturen, Verlags- und Medienhäusern. Diese Unternehmen servieren uns heute einen gefilterten Einheitsbrei. Von seriöser Recherche und journalistischer Verantwortung fehlt oft jede Spur. Immer wieder wundere ich mich, dass gewisse Ereignisse nicht einmal eine kurze Erwähnung wert sind, obwohl sie von grösserer Tragweite für die Gesellschaft sind. Dahinter könnte man Manipulation und Zensur vermuten. Aber vielleicht ist es zu einem grossen Teil einfach nur Dummheit und Ignoranz.

Ganz anders sieht es im Internet aus. Hier hat sich der Bürgerjournalismus etabliert. Doch leider ist dessen Qualität noch viel heterogener als bei den gestandenen Profis. Neben Querulanten und talentfreien Schreiberlingen gibt es ebenso auch viele, deren Schreiberei für Gottes Lohn auf gründlichen Recherchen und fundierter Sachkenntnis beruht. Sie brechen die Dominanz der Altmedien und zwingen diese allmählich, sich auf ihr Publikum zurückzubesinnen und wieder vermehrt gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Dadurch erhält guter, seriöser Journalismus längerfristig wieder mehr Relevanz. Die Revolution hat schon längst begonnen.

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Der Preis der Gratiskultur

gratisDas Webzeitalter wurde in den Anfangsjahren massgeblich dadurch geprägt, dass praktisch alle Inhalte umsonst zu haben waren. Und daran hat sich bis heute nichts geändert. Bezahlinhalte konnten sich nur in der Nacktfleischbeschau-Industrie richtig etablieren. Aber auch dort bröckelt dieses Geschäftsmodell zunehmend durch die Konkurrenz der Amateur-Exhibitionisten. Konsumenten sind nicht bereit, für Inhalte im Web zu bezahlen.

Dies bestätigt auch die neuste Studie von Nielsen: 85 Prozent der Befragten würden es vorziehen, wenn bisher kostenlose Inhalte auch weiterhin kostenlos blieben und 79 Prozent würden Websites nicht mehr nutzen, die für ihre Inhalte zur Kasse bitten würden, sofern es kostenlose Alternativen gäbe. Und wenn sie schon dafür bezahlen würden, müsste das Angebot massgeblich besser sein als das, was heute eh schon kostenlos angeboten würde. 62 Prozent sind der Meinung, dass wenn sie für einen Inhalt bezahlt hätten, ihnen das Recht zustehen sollte, diesen beliebig zu kopieren und mit anderen zu teilen. 64 Prozent wollen zudem keine Werbung sehen, wenn sie für Inhalte bezahlen würden.

Anbieter wollen Geld sehen

Die Anbieterseite hat es schwer, ihre Arbeit für die ins Web gestellten Inhalte angemessen entlöhnt zu bekommen. Wer arbeitet, will dafür auch bezahlt werden. Doch blöderweise besteht im Web zwischen Anbieter und Konsument in der Regel kein Vertrag. Deshalb haben Anbieter kein Anrecht, für die produzierten Inhalte durch die Konsumenten bezahlt zu werden. Trotzdem wollen sie irgendwie zu ihrem Geld kommen und lassen sich dazu einiges einfallen. Wenn die Konsumenten nicht dazu gebracht werden können, freiwillig zu bezahlen, sollen diese nach Meinung gewisser Medien- und Verlagshäuser per Gesetz dazu verpflichtet werden. Die „Kulturflatrate“ und ein „Leistungsschutzrecht“ sollen Geld in die Kassen spülen. Manche Medienfürsten scheinen eine recht totalitäre Ansicht von der freien Marktwirtschaft zu haben.

Niemand zwingt ein Unternehmen, online kostenlos Inhalte bereitzustellen. Sie tun es alle freiwillig, obwohl sie damit nichts verdienen – zumindest direkt nicht, weil anscheinend kein Markt dafür besteht. Wenn gemäss der gängigen Lehre der freien Marktwirtschaft ein Markt bestünde, müsste sich aus Angebot und Nachfrage ein Preis ergeben. Doch dieser Preis scheint praktisch bei Null zu liegen. Und trotzdem tun sie es alle. Funktioniert die Onlinewelt nach anderen Gesetzen?

Persönliche Daten sind Gold wert

Im Gegenzug zum kostenlosen Konsum hat sich das Geschäft mit persönlichen Daten der Benutzer etabliert. Legal, illegal, scheissegal! So könnte man das Motto von vielen Daten sammelnden Anbietern vermuten. Allen voran sind es die grossen Plattformen wie Google, Facebook, MySpace, YouTube, Xing, Netlog und MSN bzw. Live, bei denen riesige Berge an Nutzungsdaten anfallen. Doch streng genommen sind sie gar keine Content-Anbieter sondern lediglich Intermediäre. Sie stellen selber keine Inhalte her, sondern „vermitteln“ nur Inhalte, die andere ins Netz stellen. Die wahren Content-Ersteller gehen dabei leer aus.

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Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

JustitiaDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden und heute die Vorratsdatenspeicherung mit äusserst klaren Worten für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Die Massenspeicherung von Telekommunikationsdaten ohne Grund, d.h. ohne einen dringenden Verdacht oder einen konkreten Hinweis auf eine Straftat, ist unverhältnismässig und unvereinbar mit dem Telekommunikationsgeheimnis. Zudem ist die Sicherheit der Daten nicht gewährleistet und deren Verwendung nicht klar definiert.

Damit haben die deutschen Verfassungsrichter den Rechtsstaat ein Stück weit wiederhergestellt. Das ist gut so und es war auch dringend nötig, der Datensammelwut überwachungswütiger „Staatsschützer“ Einhalt zu gebieten. Ein Staat der private Unternehmen dafür rügt, die Privatsphäre der Bürger zu verletzen, weil sie deren Gewohnheiten bespitzeln, von ihnen persönliche Profile für die Werbewirtschaft erstellen und sie mit Diensten wie Google Street-View in der Öffentlichkeit blossstellen, darf nicht selber zur Datenkrake werden. Das Urteil aus Karlsruhe entspricht vollumfänglich meinen Erwartungen und wurde in der Presse und in breiten Teilen der Bevölkerung mit Genugtuung und Erleichterung aufgenommen. Es wird (hoffentlich) auch für andere Staaten in Europa Signalwirkung haben.

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