Recht

Ad-Blocker zur Content-Personalisierung weisen den Weg in die Zukunft

Werbung nicht erwünschtWerbungsvermarkter, Verlage, Medien und sonstige sich über Werbung finanzierende Content-Produzenten sehen Werbeblocker als ihren grössten Feind und bemühen mitunter recht skurile juristische Tricks, um gegen sie anzukämpfen – allerdings mit sehr mässigem Erfolg. Es ist ein Kampf gegen Windmühlen, schon über die Hälfte der Internet-Nutzer ist nur noch mit einem Ad-Blocker im Web unterwegs und ihre Zahl steigt ungebrochen. Neben den alten Medien kämpfen auch die grossen Content- und Kommunikations-Intermediäre wie Google oder Facebook, denn sie verdienen ihr Geld hauptsächlich mit Online-Werbung. Um uns auf uns zugeschnittene Werbung präsentieren zu können, müssen sie eine Menge über uns wissen und spähen dazu auch unsere intimsten Geheimnisse aus. Nur so können sie die Streuverluste ihrer Werbung minimieren und den Wert ihrer Werbeeinblendungen maximieren. Dass sie dabei unsere Intimsphäre und unsere Grundrechte verletzen, darf uns nicht stören, solange wir ihre Dienste kostenlos in Anspruch nehmen. Wir bekommen so weit möglich nur personalisierte Inhalte zu sehen, d.h. was wir sehen ist nach bestem Wissen und Gewissen gefiltert, gewichtet und manipuliert, und dies gilt nicht nur für die Werbung sondern für sämtliche Inhalte. Eine gewisse soziale und politische Brisanz lässt sich nicht leugnen. Trotzdem scheint dieses Treiben auf breite, stillschweigende Akzeptanz zu stossen. Aber eben nicht ganz und auch immer weniger.

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Das Recht im Spannungsfeld von Sicherheitsbedürfnissen und Grundrechten

Digitalisierung und Informationsgesellschaft

Die Digitalisierung im Informationszeitalter ist eine Herausforderung für unser Rechtssystem. Die Verdatung ganzer Lebensbereiche eröffnet noch nie dagewesene Möglichkeiten und die Digitalisierung ermöglicht eine nie zuvor dagewesene Individualisierung. Überall fallen sehr viele personenbezogene Daten an, die dienst- und geräteübergreifend zusammengeführt werden. Diese werden sowohl durch Unternehmen und staatliche Organisationen als auch durch Kriminelle gerne genutzt. Wir werden auf Schritt und Tritt überwacht, aber die meisten Zeitgenossen kümmern sich nicht darum, wahrscheinlich weil sie es gar nicht merken beziehungsweise nicht wissen. Doch die Naiven brauchen nichts zu befürchten, weil sie schliesslich nichts zu verbergen haben. Wer aktiv mitten im Leben steht, nutzt die Annehmlichkeiten von allerlei digitalen Hilfsmitteln. Die digitale Welt ist fester und nicht mehr wegdenkbarer Bestandteil der physischen Welt, welche von ihr weitgehend abhängig geworden ist. Wer sich ihrer dunklen Seite entziehen will, muss sehr viel aufgeben. Bis auf einige wenige Freaks ist niemand bereit, diesen Preis zu bezahlen.

Überall, wo personenbezogene Daten erhoben, übertragen und verarbeitet werden, sind Grund- und Freiheitsrechte in Gefahr. Der Verlust der Hoheit sowohl über die eigenen Daten als auch über die eigene Daten-Infrastruktur ist nicht mehr nur eine Bedrohung sondern eine Tatsache. Gesetze allein bieten keinen hinreichenden Schutz und die Informations- und Kommunikationstechnologie ist zu komplex, um eine 100%-ige Sicherheit zu gewährleisten. Viele Unanständige bis Kriminelle sehen darin geradezu eine sportliche Herausforderung. Damit fordern sie nicht nur unser Rechtssystem heraus, sondern stellen unsere digitalisierte Gesellschaft auf eine Bewährungsprobe.

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Inhaltsüberwachung verstösst gegen Grundrechte

Europäischer Gerichtshof - LogoDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden (PDF), dass Internetzugangs-Anbieter (Internet Service Provider, ISP) nicht nur nicht gezwungen werden dürfen, die übertragenen Daten ihrer Kunden ohne einen ausreichenden Verdacht und richterlichen Beschluss auf rechtswidrige Inhalte (vor allem im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen beim Austausch von Film- und Musik-Dateien) zu überprüfen, sondern bezeichnet eine solche verdachtslose Überwachung als Verstoss gegen die EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und als unvereinbar mit den Grundrechtecharta der EU. Die Inhaltsanalyse des Datenverkehrs mittels Deep Packet Inspection (DPI) verursacht Kosten beim ISP, schränkt dessen unternehmerische Freiheit ein und verstösst gegen die Netzneutralität. ISPs sollen nicht Polizei für die Unterhaltungsindustrie spielen müssen. Jedes anders lautende Urteil hätte zudem weitreichende Konsequenzen für die Menschenrechte und würde einen völlig unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre bedeuten. Besteht allerdings ein hinreichender Verdacht mit konkreten Anhaltspunkten zu einer Rechtsverletzung beziehungsweise einer Straftat, die einen solchen Eingriff rechtfertigen würde, ist eine Überwachung des Datenverkehrs der betroffenen Person mit einer gerichtlichen Anordnungen auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage weiterhin möglich, wobei ein Zugangsanbieter im Rahmen seiner Möglichkeiten und des ihm Zumutbaren zur Mithilfe verpflichtet werden kann.

Die Unterhaltungsindustrie täte gut daran, ihre Ansprüche und vor allem ihr Geschäftsmodell zu überprüfen und an die Realität des Informationszeitalters anzupassen. Es ist nun einmal eine Tatsache, dass Daten in digitaler Form unabhängig von ihrem Inhalt beliebig verlustfrei und praktisch kostenlos kopiert werden können. Einen technischen Schutz, der die Nutzung dieser Daten gezielt steuern liesse gibt es nicht und kann es prinzipbedingt gar nicht geben, ohne die Privatsphäre der Nutzer vollständig abzuschaffen. Dies hat einen grossen Einfluss sowohl auf Immaterialgüter als auch auf den Datenschutz. Es wäre an der Zeit, dass diese Tatsachen endlich auch eine entsprechende Berücksichtigung in der Gesetzgebung finden würden. Diese hinkt der technologischen Entwicklung leider um Jahrzehnte hinterher.

Insekten-Hüftgelenke und Patente

Grosser brauner RüsselkäferWissenschaftler vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) haben herausgefunden, dass die Hüftgelenke von allen Rüsselkäferarten nicht wie bisher angenommen Kugel- oder Scharniergelenke sind, sondern wie Schraube und Mutter funktionieren. Damit ist die Schraube keine menschliche Erfindung sondern lediglich die Entdeckung eines Prinzips, das in der Natur schon seit Millionen von Jahren existiert.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwiefern Erfindungen von Entdeckungen unterschieden werden können und wie damit eine der vier Grundvoraussetzungen für ein Patent überprüft und nachgewiesen werden kann. Was geschieht mit rechtsgültig erteilten oder sogar gerichtlich bestätigten Patenten, wenn man später entdeckt, dass es sich nicht um eine bislang nicht dagewesene technische Erfindung handelt? Wird es dann für ungültig erklärt? Der vorliegende Fall hat grundsätzlich das Potential, das gesamte Patentwesen in Frage zu stellen.

Monsanto erhält Patent auf Melonen

Keine Patente auf Saatgut!

Wer hat’s erfunden? Wer hat’s patentiert? Der jüngste Streich des globalen Saatgut- und Pestizidherstellers Monsanto zeigt, in welch absurde und perverse Richtung sich das Patentrecht entwickelt. Um das Wissen darüber breiter zu streuen, veröffentliche ich dazu die Presseerklärung des Bündnisses Keine Patente auf Saatgut! (no patents on seeds):

Melonen als Erfindung von Monsanto

US-Konzern erhält ein europäisches Patent auf konventionell gezüchtete Melonen

München, 17. Mai 2010. Nach aktuellen Recherchen des Bündnisses Keine Patente auf Saatgut! hat der US-Konzern Monsanto im Mai 2010 ein europäisches Patent auf Melonen aus konventioneller Pflanzenzucht erhalten (EP 1 962 578). Die Melonen weisen eine natürliche Resistenz gegenüber einer bestimmten Viruskrankheit auf. Mithilfe üblicher Züchtungsverfahren wurde diese Widerstandsfähigkeit, die man zuerst in Melonen aus Indien fand, auf andere Melonen übertragen. Diese gelten jetzt als „Erfindung“ von Monsanto.

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Immaterialgüterrecht zwischen Kommerz und Ethik (Teil 1)

JustitiaDas Immaterialgüterrecht beschäftigt mich nun schon seit einigen Jahren. Mir scheint, dass das geltende Recht und dessen aktuelle Weiterentwicklung immer weniger das Rechtsempfinden der breiten Bevölkerung widerspiegelt. Durch die Digitalisierung und anhand der Patentierung von Nahrung und lebenden Organismen wird diese Kluft erst wirklich so richtig sichtbar. Das Immaterialgüterrecht ist weder ein Naturrecht, noch basiert es auf einer sozialen Konvention. Es wurde von einer juristischen Elite erfunden, um einer kleinen Minderheit einen kommerziellen Vorteil zu verschaffen. Die Zahl der Rechtsanwälte, die sich mit dem Immaterialgürrecht befassen, ist die zweitgrösste gleich nach der der Scheidungsanwälte. So einfach das Thema auf den ersten Blick auch zu sein scheinen mag, so kompliziert ist die Materie, wenn man sich mit ihrer konkreten (technischen) Anwendung und ihren massiven gesellschaftlichen Auswirkungen befasst. Dann kommt man nicht umhin, neben kommerziellen und rechtlichen Aspekten sowohl die Ethik als auch die Funktionsweise der Technologie in die Überlegungen miteinzubeziehen. Dies habe ich in den vergangenen Jahren getan und meine Gedanken dazu in dieser 3-teiligen Beitragsreihe formuliert.

Zum Immaterialgüterrecht gehören das Patentrecht, das Marken- und Designrecht und das Urheberrecht. Die vorliegende Beitragsreihe beschäftigt sich ausschliesslich mit dem Patent- und dem Urheberrecht, ihrer Anwendung im Zusammenhang mit den aktuellen Technologien und den damit verbunden Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Rechtspraxis.

Gesellschaftliche Auswirkungen technologischer Entwicklungen

Dank der Informations- und Kommunikationstechnologie von heute ist die digitale Speicherung, Verarbeitung und Übertragung von Informationen innert kürzester Zeit, ohne Qualitätsverlust und unabhängig von der Übertragungsdistanz möglich. Dies führt zu immer schnelleren Entwicklungszyklen im Markt und ganz neuen Herausforderungen in einer globalisierten Gesellschaft, deren Wirtschaftswachstum in erster Linie auf dem Raubbau an natürlichen Ressourcen, einer stetig wachsenden Verschuldung und einer erhöhten Umlaufgeschwindigkeit von Geld und Gütern basiert. Zu einem der in diesem Zusammenhang brisantesten Themen gehört unbestritten das Immaterialgüterrecht mit weitreichenden Auswirkungen auf unsere Gesellschaft.

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Die Google-Panne und andere Datensauereien

GooglemobilGoogle hat auf den Fahrten mit dem Googlemobil nicht nur Aufnahmen für den Kartendienst Street View gemacht, sondern auch – angeblich versehentlich – WLANs (SSID und MAC-Adresse) inventarisiert und dabei Verkehrsdaten nicht verschlüsselter Verbindungen in offenen Funknetzen mitgeschnitten. Der Suchriese behauptet, dass es sich dabei um einen Fehler und um eine unbeabsichtigte Verwendung von Programmen aus früheren Experimenten handelt. Angeblich sollen sich dabei in 30 Ländern lediglich 600 Gigabyte an Daten angesammelt haben, einfach so und lange ohne dass es jemand bemerkt hätte. Das wäre etwa vergleichbar mit einem Aussendienstmitarbeiter, der völlig unbeabsichtigt ein Maschinengewehr auf dem Dach seines Autos montiert, damit auf der Fahrt völlig unbeabsichtigt in der Gegend rumballert und nicht merkt, dass er Leute umbringt. Alles nur ein dummer Zufall oder eine Verkettung unglücklicher Umstände? Allein schon so etwas allen Ernstes zu behaupten, ist eine unverschämte Frechheit oder zeugt von einer Schlamperei und Inkompetenz galaktischen Ausmasses.

Wenn es sich nur um einen einzigen Kamerawagen handeln würde, könnte man Google die Geschichte mit etwas Wohlwollen noch glauben. Doch es sind Dutzende Wagen in verschiedenen Ländern über einen Zeitraum von Monaten und Jahren. Continue reading

Neues aus Absurdistan 9

Mit der „Entrückung“ anderer kann man Geld verdienen, das US-Patentamt zeigte sich wieder einmal von seiner völlig inkompetenten Seite und eine Schulgemeinde glaubte, ihre Schüler über die Webkamera deren Notbooks auch zuhause überwachen zu müssen, und steht nun vor Gericht.

Vom Glauben der anderen profitieren

EntrückungDamit Christen in den USA, die an ihre kurz bevorstehende Entrückung in den Himmel glauben, ihre irdischen Haustiere nach ihrer plötzlichen Himmelfahrt in guten Händen wissen, betrauen sie Atheisten mit deren Betreuung. Darauf beruht das Geschäftsmodell von Bart Centres Dienst „Eternal Earth-Bound Pets„, für den er ein Netz von ungläubigen Tierpflegern aufgebaut hat. Naja, so lassen schliesslich auch orthodoxe Juden am Sabbath alles ihnen Verbotene von sogenannten „Shabbat Goys“ verrichten. Für irgendetwas sind auch die Ungläubigen immer zu gebrauchen. (Quelle: heise TELEPOLIS)

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Datenklau ist ein Unding

CD-ROM Bankdaten Schweiz 2010Im Zusammenhang mit der CD, die angeblich Finanzdaten von deutschen Steuersündern enthalten soll, ist immer wieder von einem „Datenklau“ die Rede. Wie schon bei der „Raubkopie“ ist der Begriff jedoch irreführend und gibt den Sachverhalt nicht korrekt wieder, da Daten aufgrund ihrer digitalen Natur und mangels Körperlichkeit niemals entwendet sondern lediglich kopiert werden. Weil die Daten dabei nicht abhanden kommen und verschwinden, sondern weiter unverändert an ihrem ursprünglichen Speicherort verbleiben, ist die unberechtigte Erstellung einer Kopie nur schwer nachvollziehbar und nachweisbar, wenn der illegale Kopiervorgang nicht einwandfrei und lückenlos durch die Systeme mitprotokolliert wird. Aber oft nicht einmal dann kann der Täter eindeutig identifiziert werden.

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Nacktscanner sind leicht zu überlisten

Dass die Einführung sogenannter Nacktscanner an den Flughäfen einen erheblichen Sicherheitsgewinn bringt, glauben nur ein paar paranoide Politiker und die Hersteller der Geräte selber – jedenfalls behaupten sie dies. Wer ein bisschen etwas von Physik versteht und ein bisschen Kreativität besitzt, kann die Scanner leicht überlisten. Wie einfach das ist, zeigt uns der Physiker Werner Gruber:

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Nacktscanner und die öffentliche Scham

STOP Body Scanner!Die Diskussion um Nacktscanner an den Flughäfen spaltet die Bevölkerung. Vordergründig geht es um die Sicherheit. Die Angst vor Terroranschlägen soll den Einsatz von Scannern, die unter unsere Kleider schauen, rechtfertigen. Doch kaum jemand will sich in der Öffentlichkeit von Sicherheitsbeamten nackt beglotzen lassen müssen, auch wenn sie oder er dabei Kleider trägt. Müssen wir unser Verständnis und unseren Umgang mit der Nacktheit im Namen der Sicherheit neu definieren?

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Umgang mit Bonitätsdatenbanken und anderen Datensammlern

Wer weiss, was wirklich über sie oder ihn in einer Datensammlung erfasst ist? Bei Bonitätsdaten können falsche Einträge sogar besonders schwerwiegende Konsequenzen haben: kein Vertrag fürs Mobiltelefon, keine Ratenzahlung beim Fernsehkauf, keine Belieferung über den Versandhandel oder keine Hotelbuchung ohne Vorauskasse in Bar. Dank dem Datenschutzgesetz hat jeder Bürger das Recht und die Möglichkeit, die Hoheit über seine eigenen Daten zurückzuerlangen.

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