Gerichtsurteil

Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

JustitiaDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden und heute die Vorratsdatenspeicherung mit äusserst klaren Worten für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Die Massenspeicherung von Telekommunikationsdaten ohne Grund, d.h. ohne einen dringenden Verdacht oder einen konkreten Hinweis auf eine Straftat, ist unverhältnismässig und unvereinbar mit dem Telekommunikationsgeheimnis. Zudem ist die Sicherheit der Daten nicht gewährleistet und deren Verwendung nicht klar definiert.

Damit haben die deutschen Verfassungsrichter den Rechtsstaat ein Stück weit wiederhergestellt. Das ist gut so und es war auch dringend nötig, der Datensammelwut überwachungswütiger „Staatsschützer“ Einhalt zu gebieten. Ein Staat der private Unternehmen dafür rügt, die Privatsphäre der Bürger zu verletzen, weil sie deren Gewohnheiten bespitzeln, von ihnen persönliche Profile für die Werbewirtschaft erstellen und sie mit Diensten wie Google Street-View in der Öffentlichkeit blossstellen, darf nicht selber zur Datenkrake werden. Das Urteil aus Karlsruhe entspricht vollumfänglich meinen Erwartungen und wurde in der Presse und in breiten Teilen der Bevölkerung mit Genugtuung und Erleichterung aufgenommen. Es wird (hoffentlich) auch für andere Staaten in Europa Signalwirkung haben.

Continue reading

Schlag gegen Vorratsdatenspeicherung

JustiziaDer Eilantrag beim deutschen Bundesverfassungsgericht für eine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung war teilweise erfolgreich. Die Richter schränkten zwar nicht die Speicherung selbst, aber deren Verwendung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache deutlich ein. Gleichzeitig fordern sie bis zum 1. September 2008 Rechenschaft von der Bundesregierung über die Auswirkungen der Einschränkung.
[Quelle: golem.de]

Ein Zugriff auf die Daten ist den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten und nur dann erlaubt, wenn „die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre“. Eine Verwendung der Daten für die „Terrorabwehr“ oder die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ist damit ausgeschlossen.

Der Beschluss ist ein erster Teilerfolg gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung, die alle Deutschen unter Generalverdacht stellt. Über die Verfassungsmässigkeit der eigentlichen Datenspeicherung wird erst in der Hauptverhandlung frühestens gegen Ende Jahr entschieden.

Wegen rechtswidrigem Eintrag in Bonitätsdatenbank zu Schadensersatz verurteilt

Immer mehr Anbieter, die ihre Kunden auf Rechnung beliefern, vergewissern sich in Bonitätsdatenbanken über deren Zahlungsmoral. Ihr Bedürfnis, nur zahlungsfähige und -willige Kunden zu bedienen, ist sicherlich berechtigt. Wer schon mal Einblick in die Inkasso-Branche gehabt hat, weiss nur zu gut, wie oft und trickreich Kunden besonders im Versandhandel und bei Abzahlungsverträgen ihre Lieferanten betrügen und alles unternehmen, um der Bezahlung einer Rechnung aus dem Weg zu gehen, indem sie sich immer wieder neue Identitäten zulegen oder sich durch regelmässigen Adresswechsel einer Betreibung entziehen und so einen sauberen Betreibungsauszug sichern. Kein Anbieter möchte am Schluss eines kostspieligen Inkasso-Verfahrens mit einem Verlustschein abgespiesen werden, den er regelmässig erneuern muss, um seine Forderung aufrecht zu erhalten, und trotzdem kaum Aussicht darauf hat, ihn jemals beim Schuldner einlösen zu können.

Das Inkassogeschäft ist ein hartes Geschäft und verlangt eine hohe Frustresistenz. Daher verwundert es nicht, dass die Branche auch prominente schwarze Schafe hat. Continue reading

Geschäftsmodell von Google & Co. ist bedroht

Ein gewaltiger Sturm zieht aufAls Suchmaschine liegt es in der Natur von Google, Daten von Websites zu sammeln und auszuwerten. Mindestens so interessant für die Anbieter von Diensten und Inhalten sind aber auch die Daten der Nutzer. Neben Google speichern auch die Konkurrenten wie Yahoo! oder Microsoft und die Internet-Grössen Amazon, Ebay, Apple und Skype die persönlichen Daten und das Nutzungsverhalten der Besucher ihrer Portale, Kommunikationsdienste und Suchmaschinen, um sie gezielt mit Werbeanzeigen „bedienen“ zu können. „Behavioral Targeting“ nennen es die einen, „Stalking“ nennen es andere.

Die Rechtsprechung in Deutschland übernimmt in jüngster Zeit eine führende Rolle in Sachen Datenschutz innerhalb der EU. Nach den Grundrechten auf „informationelle Selbstbestimmung“ und eine „digitale Privatsphäre“ könnten durch ein Verbot, die IP-Adresse von Benutzern zu speichern, die führenden Web-Grössen schon bald vom Thron gestürzt und die Informatinonsgesellschaft ganz ordentlich aufgemischt werden. Die ersten Gerichtsurteile dazu sind schon ergangen.

Continue reading

Schnäppchenjäger bei eBay sind keine Hehler

Wer ein Produkt zu einem äusserst günstigen Preis bei eBay erwirbt, muss nicht automatisch damit rechnen, Hehlerware zu erstehen. Ein Software-Ingenieur hatte im Sommer 2005 Navigationsgerätes mit einem Neuwert von über 2’000 Euro über eBay von einem Powerseller zum Preis von rund 670 Euro erworben. Zu seinem Pech stammte die Ware aus einem Diebstahl. Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte den ihn in erster Instanz wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe, weil er zumindest billigend in Kauf genommen hätte, dass das Gerät aus einem Diebstahl stammte. Er ging vor dem Landgericht Karlsruhe in Berufung und wurde freigesprochen (Az: 18 AK 136/07). Dem Angeklagten konnte kein Vorsatz nachgewiesen werden und er musste nicht damit rechnen, Diebesgut zu erwerben.

Müsste jeder grundsätzlich damit rechnen, dass er zum potenziellen Hehler wird, nur weil er Ware zu einem sensationellen Schnäppchenpreis erwirbt, würde das Handelsvolumen von eBay in Kürze dezimiert werden. Viele Auktionen starten bei 1 Euro. Stösst eine Versteigerung auf wenig Interesse, kann es durchaus einmal vorkommen, dass eine Ware weit unter ihrem realen Wert den Besitzer wechselt. Glück gehabt. Bei „Sofortkauf“-Angeboten mit sehr niedrigem Preis oder einer Produkt- und Herkunftsbeschreibungen, die auch für Otto Normalverbraucher offensichtlich auf illegale Ware schliessen lassen, ist allerdings Vorsicht geboten. Das ist schliesslich auf dem Flohmarkt auch nicht anders. Wieso nur muss das Recht für das Internet immer wieder neu interpretiert werden? Anscheinend führt die Digitalisierung der Welt bei einigen Juristen immer noch zur allgemeinen Verwirrung und Desorientierung. Wer glaubt, dass er sich im Internet in einer virtuellen Welt bewegt, die eigenen Gesetzmässigkeiten folgt, erliegt einem grundlegenden Irrtum. Auch Second Life ist nur eine Verlängerung der realen Welt auf die Ebene der Bits & Bytes und ein Abbild der realen Welt. Auch die kleinsten technologischen Veränderungen mit gesellschaftlichen Auswirkungen bedürfen eben einer gewissen Zeit, bis wir den natürlichen Umgang mit ihnen lernen und sie zum Bestandteil unseres Alltags werden.